Hallo, ich habe für die Berechnung der Grundsteuer in Bayern eine Frage zu Garagen; Garagen sind ja bis zu 50qm frei und zählen dann nicht zur Nutzfläche. Darüber aber schon.
So weit ich verstanden habe zählt ein Haus mit fünf vermieteten Wohnungen des gleichen Eigentümers als eine wirtschaftliche Einheit. Wenn es zu den fünf Wohnungen je eine Garge gibt, insgesamt also fünf mit beispielsweise insgesamt 100 qm, dann müsste für 50qm Grundsteuer gezahlt werden, die der Vermieter vermutlich direkt oder in Form höherer Garagenmieten auf die Mieter umlegt.
Wäre das Haus aber in fünf Eigentumswohnungen und damit fünf wirtschaftliche Einheiten mit je einer Garage unterteilt, dann gehört zu jeder wirtschaftlichen Einheit eine Garage mit unter 50qm, die frei sind.
D.h. die Berechnung der Grundsteuer unterscheidet sich hier, je nachdem ob das Objekt in Eigentumswohnungen geteilt ist oder nicht.
Habe ich das richtig verstanden?
Falls ja, hat sich das der Gesetzgeber so gedacht, und was ist die ethische Begründung? Ich würde das als sehr ungerecht empfinden zumal dann die Garagenfläche je qm nach meinem Verständnis höher besteuert werden würde als die Wohnfläche.
Viele Grüße
Andreas
So weit ich verstanden habe zählt ein Haus mit fünf vermieteten Wohnungen des gleichen Eigentümers als eine wirtschaftliche Einheit. Wenn es zu den fünf Wohnungen je eine Garge gibt, insgesamt also fünf mit beispielsweise insgesamt 100 qm, dann müsste für 50qm Grundsteuer gezahlt werden, die der Vermieter vermutlich direkt oder in Form höherer Garagenmieten auf die Mieter umlegt.
Wäre das Haus aber in fünf Eigentumswohnungen und damit fünf wirtschaftliche Einheiten mit je einer Garage unterteilt, dann gehört zu jeder wirtschaftlichen Einheit eine Garage mit unter 50qm, die frei sind.
D.h. die Berechnung der Grundsteuer unterscheidet sich hier, je nachdem ob das Objekt in Eigentumswohnungen geteilt ist oder nicht.
Habe ich das richtig verstanden?
Falls ja, hat sich das der Gesetzgeber so gedacht, und was ist die ethische Begründung? Ich würde das als sehr ungerecht empfinden zumal dann die Garagenfläche je qm nach meinem Verständnis höher besteuert werden würde als die Wohnfläche.
Viele Grüße
Andreas
Kommentar