Bei Grundsteuererklärung HGrSt 1 will ich für Bruchteilsgemeinschaft von 3 Erben Zähler und Nenner eingeben. Wo muss ich 33,333 oder 1/3 eintragen?
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuer - Anteile bei Erbengemeinschaft ?
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Bei einer echten Erbengemeinschaft soll man die Erbquoten nicht angeben, das ist nämlich eine Gesamthandsgemeinschaft,
die als Erbengemeinschaft zur Auswahl angeboten wird. Wenn man die Erbquoten angeben will, trägt man als Zähler 1 und als
Nenner 3 jeweils in die Zeile 31 des Hauptvordrucks ein, aber es ist nicht gewünscht und auch nicht notwendig.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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