Hallo, bei der Frage nach der Bezusfertigkeit des Gebäudes komme ich nicht weiter. Wir sind Eigentümer von Eigentumswohnungen in einem Haus, das 1929 gebaut und 1989 in mehrere Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde, nachdem der Anbau fertiggestellt war. Eine der Wohnungen liegt in dem "alten Haupthaus", die andere im Anbau von 1989. Bezieht sich die Angabe der Bezugsfertigkeit auf die Wohnung oder das ursprüngliche Haupthaus?
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuererklärung RLP - Datum Bezugsfertigkeit bei Anbau
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Ganz blöd ist es bei der dritten Wohnung im Haus, die zum Teil im Altbau und zum Teil im Anbau liegt.
bzw. vor 1949.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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... für die "Anbau-Wohnung" dann Baujahr nach 1949?
ist nämlich von der erstmaligen Bezugsfertigkeit des Gebäudes die Rede, spätere Anbauten spielen danach keine Rolle.Freundliche Grüße
Charlie24
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