Grundsteuererklärung RLP - Datum Bezugsfertigkeit bei Anbau

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  • Manumehla
    Neuer Benutzer
    • 23.09.2022
    • 12

    #1

    Grundsteuererklärung RLP - Datum Bezugsfertigkeit bei Anbau

    Hallo, bei der Frage nach der Bezusfertigkeit des Gebäudes komme ich nicht weiter. Wir sind Eigentümer von Eigentumswohnungen in einem Haus, das 1929 gebaut und 1989 in mehrere Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde, nachdem der Anbau fertiggestellt war. Eine der Wohnungen liegt in dem "alten Haupthaus", die andere im Anbau von 1989. Bezieht sich die Angabe der Bezugsfertigkeit auf die Wohnung oder das ursprüngliche Haupthaus?
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Zwei ETW, zwei Aktenzeichen, Zwei Grundsteuererklärungen, zweimal die Möglichkeit Baujahr anzugeben.

    Kommentar

    • Manumehla
      Neuer Benutzer
      • 23.09.2022
      • 12

      #3
      Danke für die schnelle Antwort. Allerdings ist mir nicht klar, ob ich das ursprüngliche Baujahr oder den Anbau eintragen muss. Ganz blöd ist es bei der dritten Wohnung im Haus, die zum Teil im Altbau und zum Teil im Anbau liegt.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45997

        #4
        Ganz blöd ist es bei der dritten Wohnung im Haus, die zum Teil im Altbau und zum Teil im Anbau liegt.
        Bei 3-mal Wohnungseigentum hast du ja sogar 3 Erklärungen zu machen. Für diese Wohnung nimmst du das ursprüngliche Baujahr,

        bzw. vor 1949.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Manumehla
          Neuer Benutzer
          • 23.09.2022
          • 12

          #5
          Danke Charlie24 - für die "Anbau-Wohnung" dann Baujahr nach 1949?

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45997

            #6
            ... für die "Anbau-Wohnung" dann Baujahr nach 1949?
            Meiner Meinung nach ja. Aber nach dem strikten Wortlaut des Hilfetexts darf man aber auch hier vor 1949 ankreuzen. In der Hilfe

            ist nämlich von der erstmaligen Bezugsfertigkeit des Gebäudes die Rede, spätere Anbauten spielen danach keine Rolle.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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