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    GW2 oder GW3

    Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen, die Grundsteuererklärung lässt einen ja fast verzweifeln.
    Ich bin mir nicht sicher ob ich GW2 Anlage oder GW3 Anlage übermitteln muss.
    Es handelt sich um Grünland, das eigentlich von uns überhaupt nicht genutzt wird, also es liegt brach.
    Bei unserem Schreiben vom Finanzamt ist leider kein Bodenrichtwert eingegeben, der bei GW 2 aber erforderlich ist, ohne kann man es nicht absenden.
    Bei Geoportal ist diese Adresse überhaupt gar nicht erst zu finden, denn auch eine Hausnummer gibt es nicht und die Straße auch nicht.
    JEtzt ist die Frage ob dies als Ackerland gezählt wird Land-und Forstwirtschaft und GW 3 genutzt werden muss oder einfach als unbebautes Grunstück GW2.
    Beim Finanzamt selber habe ich angerufen, die konnten mir keine Angabe zum Bodenrichtwert geben und bei der Grundsteuerreform Hotline hängt man in der Warteschleife und diese nimmt wohl kein Ende, kann hier jemand bitte helfen?

    #2
    Das sieht natürlich nach Landwirtschaft aus. Dass das Grünland nicht bewirtschaftet wird, spielt eigentlich keine Rolle.

    Habt ihr denn bisher keinen Einheitswertbescheid dafür ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nein wir haben nichts. Mein Mann und sein Bruder haben es geerbt. Wir haben uns jetzt erst ein Grundbuchauszug organisiert. Und haben nur die Aufforderung vom Finanzamt erhalten, die Erklärung abzugeben. Es ist also noch eine Erbengemeinschaft dazu Wenn man von sowas keine Ahnung hat, ist es ziemlich Undurchschaubar sag ich mal so.

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        #4
        Zitat von TaWe Beitrag anzeigen
        Nein wir haben nichts. Mein Mann und sein Bruder haben es geerbt.
        Dann habt ihr zum 1.1. des Folgejahrs der Erbschaft einen Einheitswertbescheid erhalten (Zurechnungsfortschreibung).

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          #5
          Dann habt ihr zum 1.1. des Folgejahrs der Erbschaft einen Einheitswertbescheid erhalten (Zurechnungsfortschreibung).
          Vielleicht waren die gerbten Flächen zu klein oder es gibt Bearbeitungsrückstände ? Oder die Zurechnungsfortschreibung wurde dem Bruder geschickt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            1. Welches Bundesland?
            2. Finanzämter liefern grundsätzlich keine Bodenrichtwerte (Grundsteuer B für Wohngrundstücke) oder Ertragswerte (Grundsteuer A für landw-/forstw. Betriebe).
            3. ldw. Flächen sind in GW3 anzugeben und da brauchst du keine Bodenrichtwerte, sondern Ertragswerte, da hier ja "Grundsteuer A" maßgeblich ist.
            4. Elster kennt nur "2. landwirtschaftliche Flächen" und unterscheidet nicht zwischen Acker- und Grünland. Aber weitere Nutzungsarten wie z.B. Teich, Unland etc müssen für jedes Flurstück separat angegeben werden.
            6. Sollte/n Flurstück/e gemeindeübergreifend vorhanden sein, ist auch dieses anzugeben.
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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