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Grundsteuer Bundesmodell Ein/Zweifamilienhaus mit Kindertagespflege

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    Grundsteuer Bundesmodell Ein/Zweifamilienhaus mit Kindertagespflege

    Hallo zusammen.

    Situation: Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung( also bewertungsrechtlich wohl Zweifamilienhaus) und mit Kindertagespflege im ausgebauten Dachgeschoss.

    Fragen:

    1. Wie werden denn die m² der Kindertagespflege (Selbständige Einkünfte) gewertet. Es sind ja keine Wohnflächen sondern Nutzflächen für die Selbständigkeit.

    2. Bleiben diese bei der Anlage des Gebäudes außen vor?

    M. E. müssten ja 2 Wohnungen eingegeben werden, die vermietete Einliegerwohnung und ergänzend die eigene Wohnung. In dieser befindet sich dann das Dachgeschoss, welches aber in Gänze für die Kindertagespflege ausgebaut wurde. Somit würde ich bei der eigenen Wohnung auch nur die Wohnflächen m² der mittleren für die Eigenutzung bewohnten Fläche angeben.

    Ist das von meiner Denkweise richtig?.

    Danke vorab.

    mmmaxx

    #2
    2. Bleiben diese bei der Anlage des Gebäudes außen vor?
    Nein, diese Nutzflächen müssen bei einem Zweifamilienhaus der Wohnfläche eurer Wohnung hinzugerechnet werden.

    Das steht doch auch ausdrücklich in den Hinweisen oben auf der Teilseite 3 von Seite 5 de Anlage Grundstück.

    Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Wohnungseigentum: Tragen Sie die Wohn- und Nutzfläche insgesamt ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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