Hallo zusammen.
Situation: Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung( also bewertungsrechtlich wohl Zweifamilienhaus) und mit Kindertagespflege im ausgebauten Dachgeschoss.
Fragen:
1. Wie werden denn die m² der Kindertagespflege (Selbständige Einkünfte) gewertet. Es sind ja keine Wohnflächen sondern Nutzflächen für die Selbständigkeit.
2. Bleiben diese bei der Anlage des Gebäudes außen vor?
M. E. müssten ja 2 Wohnungen eingegeben werden, die vermietete Einliegerwohnung und ergänzend die eigene Wohnung. In dieser befindet sich dann das Dachgeschoss, welches aber in Gänze für die Kindertagespflege ausgebaut wurde. Somit würde ich bei der eigenen Wohnung auch nur die Wohnflächen m² der mittleren für die Eigenutzung bewohnten Fläche angeben.
Ist das von meiner Denkweise richtig?.
Danke vorab.
mmmaxx
Situation: Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung( also bewertungsrechtlich wohl Zweifamilienhaus) und mit Kindertagespflege im ausgebauten Dachgeschoss.
Fragen:
1. Wie werden denn die m² der Kindertagespflege (Selbständige Einkünfte) gewertet. Es sind ja keine Wohnflächen sondern Nutzflächen für die Selbständigkeit.
2. Bleiben diese bei der Anlage des Gebäudes außen vor?
M. E. müssten ja 2 Wohnungen eingegeben werden, die vermietete Einliegerwohnung und ergänzend die eigene Wohnung. In dieser befindet sich dann das Dachgeschoss, welches aber in Gänze für die Kindertagespflege ausgebaut wurde. Somit würde ich bei der eigenen Wohnung auch nur die Wohnflächen m² der mittleren für die Eigenutzung bewohnten Fläche angeben.
Ist das von meiner Denkweise richtig?.
Danke vorab.
mmmaxx
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