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RLP Fehlermeldung GW1

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    RLP Fehlermeldung GW1

    Guten Tag,

    ich muss eine Grundsteuererklärung für mein Reihenhaus abgeben (RLP). Von der rheinlandpfälzischen Finanzverwaltung habe ich ein Datenstammblatt und eine Anleitung bekommen.

    Ich habe alle Daten anhand des Datenstammblatts und der Anleitung in den GW1 Vordruck eingetragen und bekomme dennoch eine Fehlermeldung bezüglich der Eintragungen in genau diesem Vordruck, obwohl ich alle mir bereitgestellten Daten genauso eingegeben habe, wie es die Anleitung vorgibt.

    Fehlermeldung:
    image.png

    Ich muss dazusagen, dass ich 2 Datentabellen zu der gleichen Teilfläche bekommen habe. Sie unterscheiden sich lediglich am Miteigentumsanteil. Hier sind Zähler und Nenner unterschiedlich. Ich habe dann nur die Daten der ersten Tabelle angegeben.

    Ich hoffe mir kann jemand helfen, ansonsten ist alles eingetragen.

    #2
    Genau an dieser Meldung verzweifle ich gerade. Ich kann machen was ich will, alles ist falsch. Leider kann ich dir nicht helfen.

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      #3
      Haben Sie auch zwei Datentabellen in ihrer Ausfüllhilfe stehen?

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        #4
        Sie unterscheiden sich lediglich am Miteigentumsanteil. Hier sind Zähler und Nenner unterschiedlich. Ich habe dann nur die Daten der ersten Tabelle angegeben.
        Und warum ? Ein Miteigentumsanteil dürfte das Reihenhaus betreffen, der andere wahrscheinlich eine Garage oder einen Tiefgaragenstellplatz.

        Wie man bei der Datenerfassung in GW1 vorgehen muss und wie man den Wert für die Zeile 4 von GW2 ermittelt, ist aus der nachstehenden Tabelle

        ersichtlich. Bei identischem Bodenrichtwert, ist für beide Flurstücke die Auswahl 1 - erste Fläche zutreffend.

        Tabelle_TG.jpg
        Zuletzt geändert von Charlie24; 23.09.2022, 14:40.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Alles klar, ich habe jetzt bei 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens das Reihenhaus und die Garage separat angegeben. Aber der Fehler bleibt bestehen und ich weiß nicht genau, was ich bei Zeile 4 von GW2 verändern sollte. Nach Anleitung muss ich den "Flächenanteil in m2" aus dem Datenstammblatt einfach bei "Fläche des Grundstücks" (GW2, Zeile 4) eingeben.

          Ich habe jetzt mal als Anhang die Anleitung und die zwei Datentabellen angefügt.
          Angehängte Dateien

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            #6
            Nach Anleitung muss ich den "Flächenanteil in m2" aus dem Datenstammblatt einfach bei "Fläche des Grundstücks" (GW2, Zeile 4) eingeben.
            Da hast du die Anleitung aber falsch verstanden. Den m²-Anteil für die Zeile 4 von GW2 musst du schon selbst berechnen.

            In deinem Fall sind das abgerundet 221 m².
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Jetzt hat es geklappt! Keine Fehler! Ich danke Ihnen vielmals! Wie haben Sie das denn berechnet? In der Anleitung steht das ja gar nicht. Tut mir leid, falls ich schwer von Begriff bin. Ich bin jetzt erstmalig in Kontakt gekommen mit diesen ganzen Sachverhalten. Ich erledige diese Grundsteuererklärung für meinen Vater.

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                #8
                Wie haben Sie das denn berechnet?
                Wie man rechnen muss, ist hier beschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...103#post398103
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Jetzt verstehe ich! Ich danke Ihnen von Herzen. Die Zahlen in der Anleitung hätte man auch anders wählen können. So dachte ich einfach, dass man lediglich die amtliche Fläche eintragen muss und man ist fertig. Nochmal Danke! Ach und: ein Reihenhaus ist Wohneigentum, richtig?

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                    #10
                    Ach und: ein Reihenhaus ist Wohneigentum, richtig?
                    Ein Reihenhaus ist Wohneigentum, wenn es nicht über sein eigenes Flurstück verfügt, was man hier aus dem Miteigentumsanteil sehen konnte.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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