Guten Tag,
folgende Frage bzgl. der Grundsteuer:
Auf dem Flurstück befindet sich ein Mehrfamilienhaus. Das Flurstück als solches befindet sich zu etwa einem Drittel im Innenbereich und zu zwei Dritteln im Außenbereich. Bisher wurde das Grundstück unter einem Aktenzeichen geführt. Bei der Zuordnung des Bodenrichtwerts stellt sich nun die Frage, ob dieses dem "Außenbereich" oder als Grünland der Land- oder Forstwirtschaft zuzuordnen ist. Gegen die Zuordnung "Außenbereich" spräche, dass der Entwicklungszustand "Baureifes Land" hier wohl für diesen Flurstückabschnitt im engeren Sinne nicht passt. Andererseits ist fraglich, ob im Zusammenhang mit der Grundsteuer B ein Großteil des Grundstücks als land- oder forstwirtschaftlich klassifiziert werden kann, ohne die wirtschaftliche Einheit zu sprengen.
Hat jemand diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank!
folgende Frage bzgl. der Grundsteuer:
Auf dem Flurstück befindet sich ein Mehrfamilienhaus. Das Flurstück als solches befindet sich zu etwa einem Drittel im Innenbereich und zu zwei Dritteln im Außenbereich. Bisher wurde das Grundstück unter einem Aktenzeichen geführt. Bei der Zuordnung des Bodenrichtwerts stellt sich nun die Frage, ob dieses dem "Außenbereich" oder als Grünland der Land- oder Forstwirtschaft zuzuordnen ist. Gegen die Zuordnung "Außenbereich" spräche, dass der Entwicklungszustand "Baureifes Land" hier wohl für diesen Flurstückabschnitt im engeren Sinne nicht passt. Andererseits ist fraglich, ob im Zusammenhang mit der Grundsteuer B ein Großteil des Grundstücks als land- oder forstwirtschaftlich klassifiziert werden kann, ohne die wirtschaftliche Einheit zu sprengen.
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