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Grundsteuer RLP - WEG mit gesonderter Garage - welche Grundstücksart
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Das ist ja auch das Ziel der Hilfe hier im Anwenderforum. Ob die Angaben zu Bruttogrundflächen wirklich stimmen, können wir letztlich nicht beurteilen.
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Hab es gesehen und schon richtig eingetragen. Jetzt kommen keine Fehlermeldungen mehrZitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDie gesamte Seite 5 Angaben zum Ertragswert der Anlage Grundstück muss leer bleiben, auch die Teilseiten 1 und 2.
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Die gesamte Seite 5 Angaben zum Ertragswert der Anlage Grundstück muss leer bleiben, auch die Teilseiten 1 und 2.... und prompt erscheint eine Fehlermeldung "Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht".
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Einen Fehler hatte ich noch eingebaut - habe aber noch eine Frage: Das Haupthaus wurde vor 1949 gebaut. Sämtliche Anbauten kamen dann in den 80ern. Gilt für den Anbau der Garage dann auch die 1949er-Grenze?Zuletzt geändert von Manumehla; 23.09.2022, 18:55.
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Die Garage haben wir in der Tat erst später dazu gekauft. Sie gehörte davor einer Eigentümerin, die alle Wohnungen verkauft hatte, aber nur die Garage behielt. Daher ist das Konstrukt so wie beschrieben. Danke für den Tipp mit GW 2. Das hilft erst einmal weiter.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWenn ihr dort auch eine Eigentumswohnung habt und die Garage selbst nutzt, kann man das auch anders sehen, aber das war ja nicht die Frage.
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Wenn ihr dort auch eine Eigentumswohnung habt und die Garage selbst nutzt, kann man das auch anders sehen, aber das war ja nicht die Frage.Das könnten wir theoretisch auch tun. Daher ist die Garage gesondert zu betrachten und nicht mit den Eigentumswohnungen verbunden.
In der Zeile 10 von GW1 ist die Fläche des Flurstücks zu erfassen. In Zeile 11 ist der mit der Garage und dem Stellplatz verbundene Miteigentumsanteil
am Flurstück als Zähler und Nenner einzutragen. Der m²-Anteil für die Zeile 4 von GW2 muss daraus selbst berechnet werden. Das ganze fällt unter
Teileigentum. Auf Seite 6 von GW2 müssen deshalb Angaben zum Sachwert gemacht werden, es ist Einzel- / Mehrfachgaragen auszuwählen und
die Bruttogrundfläche anzugeben. Wo ist jetzt das eigentliche Problem ? Beim Grund und Boden gibt es doch keinen Unterschied zu einer ETW.
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Hallo Charlie, ich hatte die Frage noch einmal ergänzt. Und ja, es gibt für die Garage ein gesondertes Aktenzeichen. Mit der Garage ist ein weiterer Stellplatz im Freien verbunden. Beides, also Garage und Stellplatz gehören aber zu keiner Wohnung.
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Im Titel schreibst du. WEG mit gesonderter Garage, im Text Stellplatz im Freien, was trifft jetzt zu ?
Ist das ein eigenes Aktenzeichen ?
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Wenn ich die Grundstücksart "Teileigentum" eintrage, komme ich später bei Zeile 10 dann zu dem Punkt, dass ich die zugehörigen Garagenplätze eintragen soll. Aber dieser Grundstücksanteil ist die Garage - da gehört keine Garage mehr dazu, nur ein damit verbundener Stellplatz im Freien, der wiederum laut Hilfedatei nicht mit gerechnet wird. Hat hier jemand eine Lösung?
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Manumehla hat ein Thema erstellt Grundsteuer RLP - WEG mit gesonderter Garage - welche Grundstücksart.Grundsteuer RLP - WEG mit gesonderter Garage - welche Grundstücksart
Hallo, wir haben in unserer WEG auch eine Garage, die nicht als Sondereigentum einer Wohnung zugeschlagen ist, sondern mit einem eigenen Grundbuchblatt geführt wird. Bei der Auswahl der Grundstücksart allerdings komme ich nicht weiter. Was muss man in so einem Fall eintragen?
Zur Ergänzung: Die Voreigentümer hatten die Garage so geplant und gebaut, dass sie auch an eine nicht zur WEG gehörende Person hätte verkauft werden können. Das könnten wir theoretisch auch tun. Daher ist die Garage gesondert zu betrachten und nicht mit den Eigentumswohnungen verbunden.Zuletzt geändert von Manumehla; 23.09.2022, 17:54.Stichworte: -

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