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Grundsteuer NRW Autohaus mit Werkstatt und Wohnung

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    Grundsteuer NRW Autohaus mit Werkstatt und Wohnung

    Hallo.
    Ich bräuchte Eure Hilfe.
    Ich muss eine Feststellungserklärung erstellen für ein Geschäftsgrundstück. Es handelt sich um ein Autohaus mit Werkstatt (mehr als 80% der Fläche) und einer Wohnung oben drüber. Das System selber gibt mir die Option "Autohaus ohne Werkstatt" an. Das ist ja grundsätzlich falsch. Muss ich jetzt quasi 3 Grundstücke angeben? Autohaus ohne Werkstatt, Werkstatt und Wohnung? Oder gebe ich alles unter Geschäftsgrundstück an?
    Ich habe nur ein Aktenzeichen, also auch nur eine Erklärung, oder?

    Dann habe ich ein Grundstück mit Grundsteuer A
    3000 m² Forst und Landwirtschaft und 420 m² Wirtschaftsweg. Forst- und Landwirtschaft ist klar, aber was mache ich mit dem Wirtschaftsweg? Worunter wird dieser erfasst? Dafür gibt es bei Elster keinen separaten Auswahlpunkt.

    Vielen Dank schonmal.
    Zuletzt geändert von Djamila1012; 24.09.2022, 00:14.

    #2
    Geschäftsgrundstück ist die Grundstücksart, die steht ja am Anfang und legt fest, dass alle Gebäude mit dem Sachwert bewertet werden.

    Bei der Erfassung der Gebäude / Gebäudeteile muss man dann auswählen, was am besten passt, es gibt ja auch die Auswahl Werkstatt.

    Vielleicht sind die Bruttogrundflächen von Gebäudeteile auch einzeln erfassbar. In der Hilfe wird das leider nicht sehr genau beschrieben.

    Bei GW3 wird der Wirtschaftsweg m. E. bei den Nutzungen einfach nicht erfasst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Antwort. Demzufolge wäre es dann doch kein reines Geschäftsgrundstück, oder? Die Wohnung sollte ja möglichst im Ertragswert berechnet werden, da private Nutzung, aber der überwiegende Teil ist nunmal das Autohaus und die Werkstatt. Alles nicht so einfach.

      Wenn ich jetzt alles unter Autohaus ohne Werkstatt erfasse wäre das grundlegend falsch, oder?

      Zu meiner zweiten Frage:
      Ich lasse den Wirtschaftsweg einfach unter den Tisch fallen und erfasse nur die 3000 m² Forstwirtschaft? Habe ich das richtig verstanden?

      Viele Grüsse

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        #4
        Demzufolge wäre es dann doch kein reines Geschäftsgrundstück, oder?
        Für die Einstufung des Grundstücks als Geschäftsgrundstück genügen die mehr als 80%.

        Geschäftsgrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent der Wohn- und Nutzfläche eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken
        dienen und nicht Teileigentum sind.


        Dann wird auch die Wohnung zum Sachwert bewertet. Autohaus ohne Werkstatt ist sicher falsch !

        Was den Wirtschaftsweg angeht, habe ich in einer Anleitung noch folgende Hinweise gefunden:

        Zur Holzbodenfläche zählen:
        • Waldwege, wenn ihre Breite einschließlich der Gräben 5 m nicht übersteigt
        Zu der forstwirtschaftlichen Nutzung gehören auch die Nichtholzbodenflächen, die für den Transport und die Lagerung des Holzes genutzt werden
        wie z. B. Waldwege oder ständige Holzlagerplätze.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Super, danke. Dann werde ich das jetzt nochmal umstricken und die Nutzungsart entsprechend abändern.

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