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Grndsteuer Sachsen - Erfassung eines Regenrückhaltebeckens

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    Grndsteuer Sachsen - Erfassung eines Regenrückhaltebeckens

    Hallo zusammen,

    wie gebe ich in der Grndsteuererklärung folgenden Sachverhalt an:

    Auf einen ca 12000qm großen Flurstück, welches landwirtschaftlich genutzt wird (ist verpachtet), gibt es eine 800qm Teilfläche, auf der vom ortsannsässigen Abwasser-Zweckverband ein Regenrückhaltebecken errichtet worden ist. Im Grundsteuerportal Sachsen ist für diese Teilfläche als tatsächliche Nutzung "Wohnbaufläche" angegeben. Wie erfassen is diese Teilfläche?

    In GW3 finde ich keine passende Art der Nutzung. Oder fällt diese Fläche unter eine Grundsteuerbefreiung? Oder muss die Fläche in GW1 erfasst werden?

    #2
    Im Grundsteuerportal Sachsen ist für diese Teilfläche als tatsächliche Nutzung "Wohnbaufläche" angegeben.
    Was objektiv natürlich Unsinn ist !

    Der Grundbesitz müsste nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Grundsteuergesetz von der Grundsteuer befreit sein. Es handelt sich m. E. um

    Grundbesitz, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch benutzt wird.

    Jetzt muss man nur noch prüfen, ob man den in GW3 erklären kann.Sieht leider so aus, dass das nicht geht.

    Dort kannst du nur die 800 m² bei den Nutzungen weglassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke Charlie24,

      bedeutet das, das der "Grundbesitz, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch benutzt wird." mit den aktuellen Elster gar nicht erklärt werden kann?

      Kommentar


        #4
        Doch, bei der Anlage GW2 lässt sich dieser Befreiungstatbestand auswählen, aber nicht bei GW3. Man geht offenbar davon aus,

        dass so eine Anlage eine eigene wirtschaftliche Einheit ist, mit Landwirtschaft hat das ja nichts zu tun.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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