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Ablauf der Antragsfrist??

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    Ablauf der Antragsfrist??

    Hallo,
    ich bin sehr froh, dass ich dieses Forum gefunden habe. Gestern habe ich vom Finanzamt eine Mail "Mein ELSTER: Statusmitteilung für Berechtigungen: Ablauf der Antragsfrist" bekommen mit dem Inhalt "in Ihrem Mein ELSTER Posteingang befindet sich eine neue Nachricht für Sie. Betreff: Statusmitteilung für Berechtigungen: Ablauf der Antragsfrist."
    Wenn ich im Posteingang von ELSTER nachschaue, finde ich zwar die betreffenden Statusmitteilung. Aber: Wie finde ich heraus, wo ELSTER ein Problem mit mir hat?
    Vielen Dank.
    Berndt

    #2
    https://forum.elster.de/anwenderforu...r-antragsfrist

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      #3
      Danke, Aber das hatte ich schon gelesen, hat mir nicht weitergeholfen. Egal, ich versuch mal mich durchzuwursteln.
      lg Bernd

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        #4
        Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht was da jetzt unklar sein kann. Du hast ja offenbar für irgendjemanden den Bescheinigungsabruf beantragt. Wenn sich derjenige nicht drum gekümmert hat, dann solltest Du ihn mal ansprechen.

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          #5
          Es würde mit vielleicht weiterhelfen, wenn ich wüsste, was "Transferticket der Anfrage" und "Antragsnummer" bedeuten. Lässt sich über diese Nummern das Problem zurückverfolgen?
          lg - Berndt

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            #6
            Für wie viele Personen hast Du denn den Bescheinigungsabruf beantragt? Mit den Nummern kannst Du die Mitteilung natürlich einem ganz bestimmten Antrag zuordnen.

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              #7
              Man kann doch unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen

              einfach nachsehen, ob es dort offene Anträge gibt. Das sind 3 Mausklicks, dann weiß man das.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Super Charlie, danke!

                Unter "Meine Abrufberechtigungen (1)" finde ich jetzt eine Eintragung:
                "Status = Offen; Ordnungsmerkmal = ID-Nummer...; ...; beantragt am = ....; Frist für Zustimmung = 30.09.2022; Aktionen = Berechtigung freischalten bzw. Antrag zurückziehen".

                Meine Frau und ich hatten wegen der Grundsteuerreform Anfang Juli eine Grundsteuererklärung per ELSTER abgegeben.
                Kann diese offene Angelegenheit mit dieser Grundsteuererklärung zu tun haben?
                Und: soll ich jetzt die Abrufberechtifung freischalten?

                Viele Grüße
                Berndt

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                  #9
                  Die Abrufberechtigung betrifft die Einkommensteuererklärung. Wahrscheinlich hast Du Dir wegen der Grundsteuererklärung ein Zertifikat zugelegt und dann die Abrufberechtigung für die Einkommensteuer mit beantragt. Das ist Eure Entscheidung, ob Ihr die dann auch freischalten wollt.

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                    #10
                    Vielen, vielen Dank! So ganz allmählich wird mir klar, wie ELSTER tickt.
                    lg - Berndt

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