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Grundstück in Brandenburg mit Hoffläche und Ackerland

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    Grundstück in Brandenburg mit Hoffläche und Ackerland

    Guten Tag,
    ich habe für mein Grundstück in Brandenburg ein Grundsteuer-Aktenzeichen erhalten.
    Das Flurstück hat insgesamt 3313qm und besteht aus 653qm Hoffläche (Siedlungs- u. Verkehrsfläche) und 2660qm Ackerfläche.
    Beide Flächen bilden das komplette Flurstück, haben keine Grenze, sind nicht getrennt und auch nicht explizit im Grundbuch ausgewiesen.

    Auf der Hoffläche befindet sich eine Doppelhaushälfte mit 150qm Wohnfläche, sowie ein 25qm - Nebengebäude welches als Schuppen und zur privaten Kleintierhaltung genutzt wird.
    Die Ackerfläche wird nicht gewerblich genutzt, sondern dient nur als privater Kleingarten bzw. Wildwuchs.

    Bisher habe ich für die Ackerfläche Grundsteuer A bezahlt und für die Wohnfläche Grundsteuer B.

    Der BRB-Grundsteuer-Viewer https://informationsportal-grundstue...randenburg.de/ weist jetzt für das gesamte Grundstück (Hof und Acker) einen Bodenrichtwert von 8 Euro aus.
    Als EMZ wird 1155 angegeben.
    BRB-Viewer.png

    BORIS Brandenburg https://www.boris-brandenburg.de/boris-bb/ weist hier dagegen zwei verschiedene Werte aus, einmal einen BRW von 8 Euro für das Bauland und einmal einen BRW von 0,80 Euro für die Landwirtschaftsfläche.
    Boris-Bauland.png
    Boris-LF-Flaeche.png

    Meine Fragen dazu...
    1.) Ist es Richtig dass ich in Grundsteuererkärung beide BRW-Angaben aus BORIS mache?
    AngabenBRW.png

    Oder sollte ich nur die alleinige BRW-Angabe aus dem BRB-Viewer angeben, und wie trennt das Finanzamt dann wieder die Flächen in Grundsteuer A und B?

    2.) Ist es notwendig, daß ich die Anlagen GW3/GW3A ausfülle obwohl ich keine gewerbliche Landwirtschaft und keine gewerbliche Tierhaltung betreibe?

    Vielen herzlichen Dank für eine Unterstützung und Rückantwort!
    FFhex
    Angehängte Dateien

    #2
    Das Finanzamt wird nicht mehr zwischen Landwirtschaft und Wohnbaufläche aufteilen, das wirst du selbst machen müssen.

    Dafür sind 2 Erklärungen erforderlich, du brauchst also zunächst ein 2. Aktenzeichen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,
      vielen Dank für die schnelle Antwort!
      Wenn ich das richtig verstehe, bringt dann die von mir selbst angegebene BRW-Teilung "Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert" beim FA nichts.
      ...und um ein zweites Aktenzeichen zu bekommen, müsste ich dann sicherlich auch mein Grundstück physisch in die verschiedenen Nutzungsarten von einem Vermesser teilen lassen.
      So weit wie ich weiß ist die jetzige Nutzungsteilung 2660qm / 653qm rein theoretisch und stammt vom Wasser- und Bodenverband.
      Mfg.
      FFhex

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        #4
        So weit wie ich weiß ist die jetzige Nutzungsteilung 2660qm / 653qm rein theoretisch und stammt vom Wasser- und Bodenverband.
        Was spricht gegen die Beibehaltung dieser Aufteilung ? Wenn es bisher eine Aufteilung gab und sowohl Grundsteuer A wie Grundsteuer B entrichtet

        wurde, wird sich niemand daran stören, wenn das weiter zwei wirtschaftliche Einheiten bleiben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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