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Grundsteuer-Bayern - Abgrenzung Landwirtschaftliche Gebäude / Hallen im Außenbereich

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    Grundsteuer-Bayern - Abgrenzung Landwirtschaftliche Gebäude / Hallen im Außenbereich

    Hallo Zusammen,
    Ich bin gerade an der Grundsteuererklärung in Bayern und bin am Grübeln, ob und wie ich die Gebäudefläche angeben muss?
    Ich habe aus dem Bayern-Atlas folgende Daten:
    • Amtliche Fläche: 3.337m²
      • Grünland: 2.689m²
      • Fläche Gemischter Nutzung: 648m²
    • Gesamtertragsmesszahl: 785
    Die 648m² entspricht auch der gesamten Fläche von Halle & Zufahrt (also befestigter Fläche). Habe diese Fläche nun als "28 Hofstelle" deklariert.
    War das korrekt bzw. muss ich die Halle noch weiter angeben?
    Vielen Dank und viele Grüße
    Christian

    #2
    Zu dem Gebäude selbst müssen in GW3 keine Angaben gemacht werden, es sei denn, es würde sich um eine Nutzung nach den Ziffern 29 bis 34 handeln.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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