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Grundsteuer Feststellung für unverheiratetes Paar

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    Grundsteuer Feststellung für unverheiratetes Paar

    Hallo liebe Helfenden,

    ich brauche Hilfe bei der Grundsteuer -Feststellungserklärung in Baden-Württemberg.

    Mein Freund und und ich besitzen ein unbebautes Grundstück jeweils zur Hälfte (Stand jetzt ist es noch nicht bebaut und auch nicht erschlossen, das wird sich aber erst nächstes Jahr ändern).

    Zu meinen Fragen:

    1. Was muss ich im Hauptvordruck bei 4. bei Eigentümer angeben? Gilt er als "Ehegatte/Lebenspartner"?
    2. Muss ich bei "Eigentümer / Beteiligte" bei den Eigentumsanteilen uns beide mit jeweils 1/2 eintragen (ebenfalls Hauptvordruck Punkt 4)?
    3. Muss ich bei den Angaben zum Grund und Boden (Fläche und Bodenrichtwert) das komplette Grundstück angeben oder nur 50% (da ja die andere Hälfte meinem Freund gehört)? (siehe Anlage Grundstück (GW 2), Angaben zum Grundstück)
    4. Muss mein Freund die Erklärung auch abgeben, obwohl er namentlich mit Steuer-ID etc. in meiner Erklärung genannt wird? Angeschrieben wurde nur ich.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Viele Grüße
    Diana

    #2
    Zu 1: Nein, ihr seid momentan eine Bruchteilsgemeinschaft.

    Zu 2: Das ist der Normalfall, die Anteile stehen im Kaufvertrag.

    Zu 3: Die gesamte Fläche gehört zur wirtschaftlichen Einheit, also 1 und 1.

    Zu 4: Nein !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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