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Kirchensteuer in Steuerberechung (PDF) bei 'Prüfen' nicht vollständig

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    Kirchensteuer in Steuerberechung (PDF) bei 'Prüfen' nicht vollständig

    Meine Kirchensteuer setzt sich aus vier Teilen zusammen:
    a) Abzug vom Lohn
    b) quartalsweise Vorauszahlungen
    c) Aus Abgeltungssteuer bei Zinsen und Aktiengewinnen
    d) Einkommensteuer-Rückzahlung

    In der Berechnung nach der Elster-Online-Eingabe habe ich aber nur die Summen zu a) + b) beziehungsweise zu d). Die in KAP Zeile 39 eingetrage Summe für einbehaltene Kirchensteuer von Zinsen und Aktiengewinnen wird in der Steuerberechnung (unverbindlich) = PDF-Datei nicht angegeben und damit nicht berücksichtigt. Ist das ein Fehler von Elster-Online?

    In der Summe oben taucht der Wert auf, aber nicht unter "unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben", um das Einkommen zu bestimmen.
    Zuletzt geändert von Sterni; 24.09.2022, 18:27.

    #2
    Der Kirchenkapitalertragsteuer wird doch bereits beim Einbehalt der Kapitalertragsteuer durch die Banken berücksichtigt.

    Der Prozentsatz ist bei Kirchensteuerpflicht ja nicht 25,00 % sondern weniger. Die Regelung ist in § 32d Abs 1 Satz 3 EStG

    zu finden: Im Fall der Kirchensteuerpflicht ermäßigt sich die Steuer nach den Sätzen 1 und 2 um 25 Prozent der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Wo sie erfasst wird, war mir vorher schon klar. Das war auch nicht meine Frage.

      Meine Frage, kurz formuliert, ist: warum wird die gezahlte Kirchensteuer aus a) und b) für die Bestimmung des zu versteuernden Einkommens genommen, aber nicht c)?

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        #4
        Warum soll die Kirchensteuer auf Kapitalerträge in die Ermittlung des zvE einfließen ? Diese Erträge werden weder nach dem Grundtarif

        noch nach dem Splittingtarif versteuert, es gilt der besondere Steuertarif nach § 32d EStG. In die Ermittlung des zvE fließt diese Kirchensteuer

        nur dann ein, wenn ausnahmsweise die Günstigerprüfung greift, was bekanntlich nur bei relativ geringem Einkommen der Fall ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Schaue Dir mal die Formel in § 32d Abs. 1 EStG an. Die Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer wird berücksichtigt und zwar einzig und allein bei der Abgeltungssteuer selbst. Deswegen wird die Abgeltungskirchensteuer konsequenterweise nicht nochmal als normale Kirchensteuer berücksichtigt (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 2. Halbsatz EStG), wäre ja sonst eine Doppelbegünstigung.
          Zuletzt geändert von Picard777; 28.09.2022, 17:17. Grund: fehlende entscheidende Ziffer
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            KiSt auf Kapitalerträge die nach § 32 d EstG versteuert werden und KiSt als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer sind nicht als Sonderausgabe abziehbar - § 10 Absatz 1 Nr. 4 EStG
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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              #7
              Danke Beamtenschweiß, die fehlende Zahl "4" ist mir beim Drüberlesen durchgerutscht, ich habe es nun ergänzt.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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