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Grundsteuer - Definition Garage

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    Grundsteuer - Definition Garage

    Was ist für die Grundsteuererklärung eine "Garage"?
    Ist entscheidend, ob die Raumfläche tatsächlich als Pkw-Stellfläche genutzt wird oder ob sie allgemein als Pkw-Stellfläche vorgesehen und nutzbar ist oder ob es ein abschließbarer Raum mit Garagentor ist? D.h., ist "Garage" hier bestimmt nach tatsächlicher Nutzung oder nach vorgesehener und möglicher Nutzung oder rein nach dem Erscheinungsbild unabhängig von (möglicher) Nutzung?

    Beispiele:

    A) Bereich in ehemaliger Scheune, in der man seinen PKW abstellt
    B) kleine alte Garage, in die heute kaum noch ein Auto passt

    #2
    Über solche Sachen kann man natürlich immer diskutieren. Ich habe unsere 3 PKW-Garagen als solche erklärt, auch wenn eine davon schon

    seit einigen Jahren nicht wirklich als Garage genutzt wird, weil nur noch 2 Autos vorhanden sind. In der leeren Garage wartet derzeit Sperrmüll

    auf die Abholung. Bei uns gibt es auch noch einen Anbau zwischen Wohnhaus und Garage, der straßenseitig mit einem Garagentor verschlossen

    ist. Der war aber nie als Garage vorgesehen, auch nicht als Garage genehmigt und mit einer Länge von 4,02 m objektiv auch nicht geeignet, noch

    dazu als man sowohl beim Ein- wie beim Ausfahren rangieren müsste. Diesen Gebäudeteil habe ich entsprechend der tatsächlichen Nutzung als

    Außenlager deklariert. Abschließbarkeit ist wegen des Gebäudebegriffs wichtig, in Bayern fallen Carports deshalb aus der Erfassung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Über solche Sachen kann man natürlich immer diskutieren.
      Vielen Dank für die Antwort - ich dachte, ich bin einfach zu doof, das zu finden. Aber anscheinend wurde wirklich weder für die Einheitswertfeststellung noch jetzt für die Grundsteuerreform eine Vorgabe gemacht, was man als Garage zählen darf oder muss, oder als Nebengebäude oder als Keller(ersatz)raum? Nur wie luftig ein Carport in Bayern sein muss, habe ich gefunden. Aber klare Vorgaben zur Unterscheidung Garage/Nebengebäude/Kellerraum für die Grundsteuererklärung partout nicht.

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        #4
        Bei Nebengebäuden und bei Kellerersatzräumen habe ich persönlich keine größeren Probleme gehabt, die bei unserem Grundbesitz zu definieren.

        Unser Außenlager könnte auch ein Kellerersatzraum sein, was in Bayern aber eigentlich keine Rolle spielt, weil es nur auf Flächen ankommt.

        Unsicher war ich mir anfänglich bei unserem Hobbygewächshaus. Ich habe es aber dann ebenfalls als Nebengebäude erfasst, denn betreten

        kann man es und eine Schiebetür hat es auch. Bauordnungsrechtlich unterfällt es Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO, auf den in der

        Begründung des Entwurfs des BayGrStG bezüglich der untergeordneten Nebengebäude ausdrücklich Bezug genommen wird.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          was in Bayern aber eigentlich keine Rolle spielt, weil es nur auf Flächen ankommt
          Konkrete Frage wäre: Bayern, ein Raum, der seit Jahrzehnten privat als Abstellfläche für Gartengeräte genutzt wird. Zugang ist immer noch über das 50er-Jahre Garagentor. Seit den 80ern hat sich aber niemand mehr getraut, einen Pkw dort hineinzuzirkeln. Ansonsten geht es - so wie hier beschrieben - um einen "erdgeschossigen Anbau an ein bestehendes Hauptgebäude ohne direkten Zugang zu diesem. Der Anbau, der als Abstellraum genutzt wird (z. B. Unterbringung des Öltanks für die zentrale Ölversorgung des Hauptgebäudes), ist dem Hauptgebäude wie ein Kellerraum zuzuordnen, der seinerseits nach der Satzung beitragspflichtig ist. Ein beitragsrechtlich selbstständig zu behandelnder Gebäudeteil liegt bei einem Anbau jedenfalls dann nicht vor, wenn es an einer klaren Trennung zwischen Hauptbau und Anbau in vertikaler Hinsicht fehlt, etwa dann, wenn sich auf dem Anbau eine dem Hauptgebäude zuzuordnende Terrasse befindet. Eine Abgrenzung lediglich in horizontaler Hinsicht macht einen Gebäudeteil beitragsrechtlich noch nicht zu einem selbstständigen [Neben-]Gebäude."
          Gemeindliches Satzungsrecht und Unternehmensrecht, 4. Historische" Beispiele für Nebengebäude

          Also: Garage, Keller, Anbau, Kellerersatzraum, Nebengebäude? Wohnfläche, Nutzfläche, Nicht-zu-zählen-Fläche?

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            #6

            Hallo zusammen,
            habe Wohnung und Tiefgaragenplatz auf gleichen Flurstück, diesen sind aber auf unterschiedlichen Grundbuchblättern eingetragen und eigenen Zähler/Nenner für wirtschaftlicher Einheit haben.
            Wenn ich zwei Einträge in Angaben zu Gemarkung(en) und Flurstück(en) mache, rechnet ELSTER die Gesamtfläche doppelt, obwohl er erkennen soll, dass hier un das gleiche Flurstück geht.
            Soll man eine Angabe mit 0 tun, damit die gesamte Fläche stimmt?

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              #7
              Wenn ich zwei Einträge in Angaben zu Gemarkung(en) und Flurstück(en) mache, rechnet ELSTER die Gesamtfläche doppelt, obwohl er erkennen soll, dass hier un das gleiche Flurstück geht.
              Das ist aber doch völlig belanglos ! Es werden keine Anteile berechnet.

              Summe_Flurstück.jpg
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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