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geteiltes Flurstück - richtige Eingabe

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    geteiltes Flurstück - richtige Eingabe

    Hallo zusammen,
    ich habe ein Problem mit dem Ausfüllen das Formulares und ich hoffe hier Hilfe zu finden.


    Meine Eltern und ich haben ein gemeinsames Grundstück (meine Eltern zusammen 50/100, ich 50/100) mit jeweils einem Einfamilienhaus inklusive Garage. Das Flurstück ist 1620 qm groß. Teilung auf jeweils 810 qm ist damals erfolgt und ich bin im Grundbuch für meine 810qm als alleinige Eigentümerin eingetragen.

    Wie wird denn für das Finanzamt erkenntlich, dass ich nur Grundsteuer für die 810qm bezahlten muss, wenn ich die Größe des kompletten Flurstückes angebe und als Zähler/Nenner 1/1 eingebe?

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    dass ich nur Grundsteuer für die 810qm bezahlten muss, wenn ich die Größe des kompletten Flurstückes angebe und als Zähler/Nenner 1/1 eingebe?
    Das darfst du ja bei Wohnungseigentum auch nicht so machen, bzw. nur bei den persönlichen Eigentumsverhältnissen.

    Beim Anteil der wirtschaftlichen Einheit am Flurstück ist 1 und 2 einzutragen. Je nach Bundesland ist das die Zeile 11 von GW1 oder die Zeile 6 der

    Anlage Grundstück.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für deine kompetente Hilfe. Das ist nicht selbstverständlich, dass jemand so viel Zeit für die Beantwortung von Fragen investiert!
      Ich komme aus Niedersachsen und daher ist es bei mir die Zeile 6 in der Anlage Grundstück.

      Es ist aber richtig, dass ich im Hauptvordruck unter Eigentumsverhältnis Zeile 11 Kennzahl 40 Alleineigentum einer natürlichen Person angebe? Oder ist es eine Bruchteilsgemeinschaft?

      Viele Grüße
      Hatschikuta

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        #4
        Alleineigentum ist schon richtig, die Frage bezieht sich auf die wirtschaftliche Einheit.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Alles klar. Vielen Dank nochmals. Erklärung erfolgreich abgeschickt.

          Viele Grüße

          Hatschikuta

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