Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuererklärung Unland/Gartenflurstück

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuererklärung Unland/Gartenflurstück

    Ersteinmal "Hallo"
    Ich bin neu im Forum und brauche dringend Hilfe

    Der Fall:
    Mein Vater ist im Sommer verstorben, mein Bruder und ich haben unter anderem ein Haus geerbt. Das Haus befindet sich auf dem Flurstück A. Im Grundbuch gibt es ein weiteres Flurstück, Flurstück B, dies ist aber lediglich eine große Gartenfläche (total zugewuchert mit Bäumen und Gestrüpp) und "kein" Bauland. Außerdem gibt es einen 1/8 Anteil am ebenfalls im Grundbuch eingetragenen Flurstück C (ein Anteil am Privatweg, Unland).

    Nun bin ich total überfordert, wie ich bei Elster die beiden Flurstücke B (158 qm) und C (1/8 von 196 qm) bewerten soll.
    Das Flurstück A mit dem Haus hat einen Bodenrichtwert von 475€/qm.

    Was für einen Bodenrichtwert muss ich denn bei dem "Nichtbauland, Garten-/Grünland" bzw. bei dem Wegeanteil angeben? Die 475€/qm wären ja total überhöht. Zumal das Flurstück B auch noch unmittelbar an einer Eisenbahntrasse grenzt.

    Alles andere im Onlineformular habe ich soweit verstanden, da ich beim Notar arbeite und somit schon etwas davon verstehe, nur das mit dem Gartenland und dem Weg, da bin ich raus

    Hat jemand eine Idee? Vielen Dank im Voraus
    LG Melli


    #2
    In elchem Bundesland sind die Flurstücke? Gibt es da kein Verzeichnis der Bodenrichtwerte? Falls doch: was für Bodenrichtwerte sind für die Flurstück B und C ngegeben?

    Kommentar


      #3
      Also es geht um Bremen, der Grundbesitz liegt in Bremen/Walle... Bodenrichtwerte werden auf der Seite nur für Mehrfamilienhaus, Ein-/Zweifamilienhaus und Mischgrundstück (Wohngebäude und Gewerbefläche) angegeben, siehe
      grafik.png

      Kommentar


        #4
        aber es ist ja kein baureifes land... es ist ein weg (unland) und ein gartenland, was nicht bebaut werden darf

        Kommentar


          #5
          ... aber es ist ja kein baureifes land... es ist ein weg (unland) und ein gartenland, was nicht bebaut werden darf
          Ja und ? Es besteht ein Nutzungszusammenhang und deshalb gehören die Flurstücke ganz oder anteilig zur gleichen wirtschaftlichen Einheit.

          Wenn dir der Bodenrichtwert wegen der Nähe zur Eisenbahnlinie zu hoch erscheint, musst du dich an den Gutachterausschuss wenden.

          Dass der Garten verwildert ist, hat sicher keinen Einfluss auf den Bodenwert.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X