Hallo,
in meinem Zweifamilienhaus wurde zwar im Bauantrag die Nutzungsfläche für das Dachgeschoss in Wohnfläche umgewandelt, befindet sich bis dato jedoch im Rohzustand: heißt unbewohnbar.
Muss ich diese zukünftige Wohneinheit jetzt schon als Wohnung angeben, oder kann ich das auch zum spätere Zeitpunkt machen?
Danke, viele Grüße.
M.
in meinem Zweifamilienhaus wurde zwar im Bauantrag die Nutzungsfläche für das Dachgeschoss in Wohnfläche umgewandelt, befindet sich bis dato jedoch im Rohzustand: heißt unbewohnbar.
Muss ich diese zukünftige Wohneinheit jetzt schon als Wohnung angeben, oder kann ich das auch zum spätere Zeitpunkt machen?
Danke, viele Grüße.
M.
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