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Grundsteuer - NRW - Deklaration eines unbebauten Dachgeschosses.

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    Grundsteuer - NRW - Deklaration eines unbebauten Dachgeschosses.

    Hallo,

    in meinem Zweifamilienhaus wurde zwar im Bauantrag die Nutzungsfläche für das Dachgeschoss in Wohnfläche umgewandelt, befindet sich bis dato jedoch im Rohzustand: heißt unbewohnbar.
    Muss ich diese zukünftige Wohneinheit jetzt schon als Wohnung angeben, oder kann ich das auch zum spätere Zeitpunkt machen?

    Danke, viele Grüße.
    M.

    #2
    Muss ich diese zukünftige Wohneinheit jetzt schon als Wohnung angeben, oder kann ich das auch zum spätere Zeitpunkt machen?
    Nein, die Fortschreibung erfolgt erst nach dem Ausbau. Wenn du dir sicher bist, dass der vor dem 01.01.2025 abgeschlossen ist,

    würde es zwar keine Rolle spielen, aber ich würde den Ausbau nicht vorab erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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