Grundsteuererklärung Saarland. Die Erklärung verlangt die Angabe einer Nutzungsart. Die Nutzungsarten sind vorgegeben. Da tatsächlich keine Nutzung betrieben wird, wurde angegeben "keine". Dann kommt Fehlermeldung. Was tun ?
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuererklärung + Betrieb der Land-und Forstwirtschaft
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Da tatsächlich keine Nutzung betrieben wird, wurde angegeben "keine". Dann kommt Fehlermeldung. Was tun ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo in die Runde, Das Grundstück wurde -ebenso wie die Grundstücke der Nachbarn- seit Generationen- nicht mehr landwirtschaftlich genutzt. Sie sind überwuchert mit Bewuchs aller Arten. Als Nutzungsarten werden in der Info zur Grundsteuererklärung unter Nrn. 25 / 26 noch Unland- bzw. Geringstland aufgeführt mit entsprechenden Definitionen. Wir und die Nachbarn werden, da diese Nutzungen auf die betroffenen Flächen zutreffen, in die Erklärungen eintragen. Im Grundbuch ist "Wiese" eingetragen, was im wahrsten Sinne des Wortes nicht zutrifft.
Viele Grüße
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Wir und die Nachbarn werden, da diese Nutzungen auf die betroffenen Flächen zutreffen, in die Erklärungen eintragen. Im Grundbuch ist "Wiese" eingetragen, was im wahrsten Sinne des Wortes nicht zutrifft.
zwar nicht dem entsprechen, was im Grundbuch steht, häufig stimmt das aber überein. Vielleicht steht im Liegenschaftskataster inzwischen aber auch Gehölz.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Die Anlage zum Anschreiben des Finanzamts zur Abgabe der Erklärung teilt die Fläche des Grundstücks sogar in 2 Teilflächen mit Nutzungsarten auf, die in der Info zu den Nutzungsarten gar nicht aufgeführt sind und auch nicht vorliegen. Das Umfeld der Örtlichkeit ist seit Generationen nutzungstechnisch unverändert. Unland / Geringstland werden als zulässige Nutzungsarten ihren Weg an das FA antreten. Ein Vergleich mit der Einkommensteuererklärung und der Anlage Vorsorgeaufwand wäre schon systematisch falsch.
Viele Grüße
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Unland / Geringstland werden als zulässige Nutzungsarten ihren Weg an das FA antreten.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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