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Grundsteuer NRW: ETW und Tiefgarage auf unterschiedlichen Flurstücken

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    Grundsteuer NRW: ETW und Tiefgarage auf unterschiedlichen Flurstücken

    Moin,
    jeder der gefundenen Fälle ist irgendwie anders und daher hier mein Anliegenzur Grundsteuer.

    Mein Eigentum:
    Flur 1: ETW mit Anteil 1154/10000 plus Hobbykeller 165/10000, Summe 1319/10000 von 695 qm (Wohnfläche 78 qm + davon getrennter Hobbykeller 22 qm = 100qm)
    Flur 2: Zuweg zu Flurstück 1 geteilt mit Nachbarhaus, daher Anteil in der Summe 1319/20000 von 132 qm
    Flur 3: Wohnhaus mit Tiefgarage, darin habe ich kein Wohneigentum, nur einen von 12 Stellplätzen mit Anteil am Gesamtflurstück 50/10000 von 1038 qm

    Ich habe alle 3 Flurstücke unter einem Aktenzeichen

    Ich habe verstanden dass ich Flurstück 1 als Wohnung mit Hobbykeller zusammen erkläre.

    Frage 1: Als was erkläre ich Flurstück 2 (Zuweg ohne Bebauung)? Oder muss ich die Grundstücksflächen Flur 1 und 2 zusammenziehen und die ETW darauf beziehen? Ich kann irgendwie in der Anlage GW2 technisch nur 2 Flurstücke erklären und da sind ja 3

    Frage 2: Völlig überfordert bin ich gerade mit der Betrachtung des Tiefgaragenstellplatzes auf Flurstück 3. Als was muss ich das erklären und welche Flächen muss ich dazu eingeben? Sind das 50/10000x1038= abgerundet 4qm? Oder muss ich 1/12 der Tiefgaragenfläche ermitteln?

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Es ist alles deiner wirtschaftlichen Einheit Wohnungseigentum zuzuordnen. Du kannst das Flurstück für die Wohnung und den Hobbykeller

    einfach zweimal erfassen, du musst die Zähler nicht addieren. Ob du alle m²-Anteile am Grund und Boden für die Zeile 4 von GW2 addieren musst,

    hängt davon ab, ob es unterschiedliche Bodenrichtwerte gibt. Wenn nicht, gibt es in Zeile 4 von GW2 nur einen Eintrag, zwei sind maximal möglich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Moin, vielen Dank an Charlie24. Für die Tiefgarage muss ich dann

      a) den Zollstock nehmen und meine 2,3x5 m ins Verhältnis zur ausgemessenen Gesamtfläche der Tiefgarage einschl. Zufahrtrampe setzen oder
      b) mit einem von 12 Stellplätzen 1/12 der Gesamtfläche der ausgemessenen Tiefgarage einschl. Zufahrt ansetzen oder
      c) meinen Anteil von 50/10000 der 1038qm Größe des Flurstücks ansetzen?

      Danke mal wieder im Voraus.
      Gruß
      Fis95

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        #4
        c) meinen Anteil von 50/10000 der 1038qm Größe des Flurstücks ansetzen?
        c ist richtig. Es geht um den rechnerischen m²-Anteil am Grund und Boden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Supi! Jetzt habe ich es endlich kapiert, danke Charlie24.
          Was würden die Finanzämter nur mit all den fehlerhaften Erklärungen ohne Dich machen?
          Gruß
          Fis95

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            #6
            Doch noch eine Eingabe an alle Mitleidenden, die sich durch die Erklärung wühlen:

            GW2 / Kapitel 4 (= Zeile 4): Hier wird nur der eigene Besitzanteil an den angegebenen Flurflächen als Fläche angegeben, und zwar abgerundet!

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