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Grundsteuer Thüringen, Grundstück mit mehreren Bodenrichtwerten und Nutzungsarten

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    Grundsteuer Thüringen, Grundstück mit mehreren Bodenrichtwerten und Nutzungsarten

    Hallo, ich wurde auserkoren, die Grundsteuererklärung für eine Erbengemeinschaft zu machen. Es geht um 12 Grundstücke, welche alle an landwirtschaftliche Betriebe verpachtet sind und teilweise aneinander grenzen. Eines davon grenzt direkt an eine Straße (jedoch ohne Hausnummer) und ist zum Teil als bebaubares Grundstück eingetragen. Dieser Teil ist nicht verpachtet und hat natürlich einen deutlich höheren Bodenrichtwert. Es gibt nur ein Aktenzeichen. Kann ich das mit einer Erklärung bewerkstelligen, oder muss ich besagtes Gruntdstück selber irgendwie teilen, bzw. sogar 2 verschiedene Erklärungen abgeben?
    Danke schon in voraus.

    #2
    Lass es bei der Landwirtschaft, solange das zulässig ist. Die Regelung in § 233 Abs. 2 Bewertungsgesetz lautet wie folgt:

    Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn nach ihrer Lage, den am Feststellungszeitpunkt bestehenden Verwertungsmöglichkeiten oder den sonstigen Umständen anzunehmen ist, dass sie innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken, insbesondere als Bau-, Gewerbe- oder Industrieland oder als Land für Verkehrszwecke, dienen werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Auch hier danke. Heißt das dann eine Erklärung mit allen Grundstücken in GW3? Und wie ist das dann mit GW1 und GW2?

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        #4
        Heißt das dann eine Erklärung mit allen Grundstücken in GW3? Und wie ist das dann mit GW1 und GW2?
        Zu GW3 gehört immer auch der Hauptvordruck (GW1), aber dann nicht GW2.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke, dann versuche ich das mal so. Habe aber bedenken, dass das mit dem baureifen Teil des einen Grundstücks so klappt.

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