Hallo, wahrscheinlich wurde auch ein ähnlicher Fall wie meiner bereits beantwortet, aber direkt habe ich nichts gefunden.
Vielleicht kann sich das trotzdem bitte mal jemand durchlesen und mir freundlicherweise eine Antwort geben.
Ausgangslage:
- Alleineigentümer, 2 Aktenzeichen
Aktenzeichen 1:
- Wohnhaus mit landwirtschaftlicher Fläche auf einem Flurstück 7000 qm (3000 qm WF, 4000 qm Ackerland, verpachtet)
Aktenzeichen 2:
- Land- und forstwirtschaftliche Flächen auf einem Flurstück (36000 qm Wald, 200 qm Ackerland offensichtliche Randstreifen am Wald)
Aktenzeichen 1 - GW1:
- Ausgefüllt bebautes Grundstück, Zeile 10 7000 Fläche, Zeile 11 3000 (Zähler) 7000 (Nenner) enthalten in Anlage Grundstück 1 - erste Fläche ....
Aktenzeichen 1 - GW2:
- Angabe Bodenrichtwert für die 3000 qm
ENDE
Aktenzeichen 2 - GW1
- GW1 Lage und Straße keine Angaben
Aktenzeichen 2 - GW 3
- Angabe der restlichen Fläche vom oberen Flurstück (4000 qm) mit Ertragsmesszahl 1131 landwirtschaftliche Nutzung
- Angabe des 2. Flurstücks mit 38000 qm forstwirtschaftliche Fläche - Eingabe einer Ertragsmesszahl ist nicht zulässig
Oben haben ich für Aktenzeichen 2 sowohl Wald als Ackerland angegeben, habe es aber als eine Fläche in GW3 Aktenzeichen 2 eingetragen.
Wäre es besser auch hier die korrekte Angabe einzutragen?
Und ist generell alles korrekt, hauptsächlich die Zähler-Nenner-Angabe von Az1 in Az 2?
Muss die Verpachtung noch irgendwo angegeben werden?
Vielleicht kann sich das trotzdem bitte mal jemand durchlesen und mir freundlicherweise eine Antwort geben.
Ausgangslage:
- Alleineigentümer, 2 Aktenzeichen
Aktenzeichen 1:
- Wohnhaus mit landwirtschaftlicher Fläche auf einem Flurstück 7000 qm (3000 qm WF, 4000 qm Ackerland, verpachtet)
Aktenzeichen 2:
- Land- und forstwirtschaftliche Flächen auf einem Flurstück (36000 qm Wald, 200 qm Ackerland offensichtliche Randstreifen am Wald)
Aktenzeichen 1 - GW1:
- Ausgefüllt bebautes Grundstück, Zeile 10 7000 Fläche, Zeile 11 3000 (Zähler) 7000 (Nenner) enthalten in Anlage Grundstück 1 - erste Fläche ....
Aktenzeichen 1 - GW2:
- Angabe Bodenrichtwert für die 3000 qm
ENDE
Aktenzeichen 2 - GW1
- GW1 Lage und Straße keine Angaben
Aktenzeichen 2 - GW 3
- Angabe der restlichen Fläche vom oberen Flurstück (4000 qm) mit Ertragsmesszahl 1131 landwirtschaftliche Nutzung
- Angabe des 2. Flurstücks mit 38000 qm forstwirtschaftliche Fläche - Eingabe einer Ertragsmesszahl ist nicht zulässig
Oben haben ich für Aktenzeichen 2 sowohl Wald als Ackerland angegeben, habe es aber als eine Fläche in GW3 Aktenzeichen 2 eingetragen.
Wäre es besser auch hier die korrekte Angabe einzutragen?
Und ist generell alles korrekt, hauptsächlich die Zähler-Nenner-Angabe von Az1 in Az 2?
Muss die Verpachtung noch irgendwo angegeben werden?
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