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Eigentümerwechsel Rheinland Pfalz

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    Eigentümerwechsel Rheinland Pfalz

    Hallo,

    für einen Bekannten habe ich wieder eine Frage:
    Der Eigentümer hat seine Wohnung im Mehrfamilienhaus (Rheinland Pfalz) im Mai 2022 gekauft. Der grundbuchmäßige Übergang (Auflassung) ist bereits erfolgt. Nun habe ich im Netz lediglich von der Finanzverwaltung Bayern gelesen, dass der bisherige Eigentümer (Stichtag 01.01.2022) die Grundsteuererklärung machen muss, nicht der neue Eigentümer.

    Bundesweit gilt ja, dass die Angaben zur Wohnung sich auf den Stichtag 01.01.2022 beziehen müssen. Ich gehe davon aus, dass daher auch die Pflicht zur Grundsteuererklärung BUNDESWEIT denjenigen Eigentümer trifft, der zum 01.01.2022 laut Grundbuch Eigentümer war. Liege ich mit meiner Annahme richtig?

    Noch eine Zusatzfrage: was ist, denn der alte Eigentümer für das Finanzamt nicht mehr erreichbar ist (was hier der Fall sein könnte)?

    Freundliche Grüße
    Uwe

    #2
    Liege ich mit meiner Annahme richtig?
    Die Rechtslage ist bundesweit gleich ! Wenn der zuständige Eigentümer entgegen seiner Verpflichtung keine Erklärung abgibt,

    hat zunächst das Finanzamt ein Problem. Angeschrieben muss der im Übrigen nicht werden, die Verpflichtung besteht auch so.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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