Freischaltung Bescheinigungsabruf für andere Personen - Wie geht das ?

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  • Harald Gollwitzer
    Neuer Benutzer
    • 25.09.2022
    • 3

    #1

    Freischaltung Bescheinigungsabruf für andere Personen - Wie geht das ?

    Ich habe meine Frau berechtigt zum Abruf von Bescheinigungen. Nun erhalte ich die Mitteilung, dass die Zustimmungsfrist, innerhalb der eine Entscheidung des Dateninhabers erfolgen muss, in Kürze abläuft. Wo im System ist diese Zustimmung und wie zu erteilen? Vielen Dank für eine Rückantwort.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    Wo im System ist diese Zustimmung und wie zu erteilen?
    Deine Frau muss entweder den Freischaltcode, denn du mit der Post erhalten hast, in ihrem Konto unter

    Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen

    einmalig
    eingeben oder, falls du selbst ein Konto bei Mein ELSTER hast, dann musst du die Freischaltung

    selbst genehmigen.

    Ich werde den Titel des Themas ändern, der Benutzername ist nicht aussagekräftig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Harald Gollwitzer
      Neuer Benutzer
      • 25.09.2022
      • 3

      #3
      Vielen Dank für Ihre wertvollen Informationen, Charlie. Wie aber bekomme ich nun den Freischaltcode, um meine Frau zum Abruf von Bescheinigungen von mir zu bevollmächtigen? Vielen Dank für neuerliche Hilfe.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45930

        #4
        Wie aber bekomme ich nun den Freischaltcode, um meine Frau zum Abruf von Bescheinigungen von mir zu bevollmächtigen?
        Den Antrag auf Abruf muss deine Frau in ihrem Konto stellen. Das erfolgt unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten >

        > Bescheinigungen anderer Personen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Harald Gollwitzer
          Neuer Benutzer
          • 25.09.2022
          • 3

          #5
          Meine Frau hat leider kein eigenes Konto. In Deiner ersten Nachricht sagtest Du, dass ich bei einem eigenen Konto bei Mein ELSTER die Freischaltung selbst genehmigen kann. Es besteht auch bereits ein Antrag auf Freischaltung meiner Frau, aber ich habe keinen Freischaltcode, um die Berechtigung freizuschalten. Wie bekomme ich den? Vielen Dank für nochmalige Hilfe.

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45930

            #6
            Es besteht auch bereits ein Antrag auf Freischaltung meiner Frau, aber ich habe keinen Freischaltcode, um die Berechtigung freizuschalten. Wie bekomme ich den?
            Den Brief mit dem Freischaltcode erhält deine Frau. Den muss sie dir natürlich aushändigen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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