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Grundsteuerwert - wie kommen sie im Beispiel auf 50m²?

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    Grundsteuerwert - wie kommen sie im Beispiel auf 50m²?


    Beispiel 1: Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer einer 130 m² großen Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Gesamtfläche des Grundstücks ist 1.500 m². Zu Ihrem Wohnungseigentum gehört ein Tiefgaragenstellplatz und 333/10.000 Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (hier: Grund und Boden). Tragen Sie als Fläche des Grundstücks 50 m² ein.

    Mathegenies?

    #2
    Zitat von SisterSiggi Beitrag anzeigen
    Tragen Sie als Fläche des Grundstücks 50 m² ein.
    Warum sollte ich das machen?

    Kommentar


      #3
      Wenn ich es richtig verstehe, ergibt sich die Berechnung folgendermaßen:

      1500 m^2 * 333 / 10000 = 49,95 oder gerundet 50 m^2

      Die Fläche der Wohnung wird hier nicht eingetragen, wenn ich mich nicht irre.
      Zuletzt geändert von Elster2k20; 25.09.2022, 18:18.

      Kommentar


        #4
        Die Fläche der Wohnung wird hier nicht eingetragen, wenn ich mich nicht irre.
        Das ist richtig, hier geht es nämlich um den m²-Anteil am Grund und Boden. Trotzdem ist das Beispiel insgesamt ganz schlecht und praxisfremd.

        Zum einen darf man auf volle m² abrunden, zum andern geht das Beispiel von dem seltenen Fall aus, dass mit dem Tiefgaragenstellplatz kein

        eigener Miteigentumsanteil am Flurstück verbunden ist, was nur ausnahmsweise der Fall ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Lösung gefunden (Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-) Grundstücks). Fix und fertig mit den Nerven. Vielen Dank Finanzverwaltung!

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            #6
            Zitat von Elster2k20 Beitrag anzeigen
            Wenn ich es richtig verstehe, ergibt sich die Berechnung folgendermaßen:

            1500 m^2 * 333 / 10000 = 49,95 oder gerundet 50 m^2

            Die Fläche der Wohnung wird hier nicht eingetragen, wenn ich mich nicht irre.
            Ja, genau so habe ich es nun gemacht und das System hat die Zahl, die dabei herauskommt, akzeptiert. Gott sei Dank!

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              #7
              Nicht nur das System hat die Zahl akzeptiert, es ist auch noch richtig.

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                #8
                Die Webanwendung toleriert Einträge mit +/-1 m² vom Rechenwert.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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