Guten Abend,
für die Grundsteuerklärung über ELSTER muss man in der Anlage Hauptvordruck (GW1): 4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten die Namen der Eigentümer angeben. Wenn theoretisch einer der Eigentümer aus einer vorherigen Erbengemeinschaft vor einiger Zeit gestorben wäre, aber ggf. nicht eindeutig feststehen würde, wer als Erbe an die Stelle des verstorbenen Eigentümers eintreten würde, wie sollte man damit bei der Eintragung umgehen?
Sollte man den Namen der Person(en) eintragen, die voraussichtlich ggf. Eigentümer geworden sind? Kann man dabei auch Dokumente, falls diese vorliegen, z. B. ein Testament, Erbschein, oder ähnliches hochladen, um die Angaben nachvollziehbarer zu machen?
Sollte man separat angeben, dass es nicht eindeutig feststeht?
Oder sollte man anders vorgehen?
für die Grundsteuerklärung über ELSTER muss man in der Anlage Hauptvordruck (GW1): 4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten die Namen der Eigentümer angeben. Wenn theoretisch einer der Eigentümer aus einer vorherigen Erbengemeinschaft vor einiger Zeit gestorben wäre, aber ggf. nicht eindeutig feststehen würde, wer als Erbe an die Stelle des verstorbenen Eigentümers eintreten würde, wie sollte man damit bei der Eintragung umgehen?
Sollte man den Namen der Person(en) eintragen, die voraussichtlich ggf. Eigentümer geworden sind? Kann man dabei auch Dokumente, falls diese vorliegen, z. B. ein Testament, Erbschein, oder ähnliches hochladen, um die Angaben nachvollziehbarer zu machen?
Sollte man separat angeben, dass es nicht eindeutig feststeht?
Oder sollte man anders vorgehen?
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