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Grundsteuerklärung - Angabe zu Eigentümern (Erbengemeinschaft)

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    Grundsteuerklärung - Angabe zu Eigentümern (Erbengemeinschaft)

    Guten Abend,

    für die Grundsteuerklärung über ELSTER muss man in der Anlage Hauptvordruck (GW1): 4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten die Namen der Eigentümer angeben. Wenn theoretisch einer der Eigentümer aus einer vorherigen Erbengemeinschaft vor einiger Zeit gestorben wäre, aber ggf. nicht eindeutig feststehen würde, wer als Erbe an die Stelle des verstorbenen Eigentümers eintreten würde, wie sollte man damit bei der Eintragung umgehen?

    Sollte man den Namen der Person(en) eintragen, die voraussichtlich ggf. Eigentümer geworden sind? Kann man dabei auch Dokumente, falls diese vorliegen, z. B. ein Testament, Erbschein, oder ähnliches hochladen, um die Angaben nachvollziehbarer zu machen?

    Sollte man separat angeben, dass es nicht eindeutig feststeht?

    Oder sollte man anders vorgehen?
    Zuletzt geändert von Elster2k20; 25.09.2022, 23:55.

    #2
    Zitat von Elster2k20 Beitrag anzeigen
    vor einiger Zeit gestorben
    Hauptfeststellungszeitpunkt ist der 01.01.2022 und also sind zuerst einmal die Verhältnisse zu diesem Zeitpunkt relevant, d.h. ist die Person vor oder nach dem 01.01.2022 verstorben?

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      #3
      Zitat von Teresa789 Beitrag anzeigen

      Hauptfeststellungszeitpunkt ist der 01.01.2022 und also sind zuerst einmal die Verhältnisse zu diesem Zeitpunkt relevant, d.h. ist die Person vor oder nach dem 01.01.2022 verstorben?
      Ja, die Person ist vor dem 01.01.2022 gestorben

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        #4
        Wenn man es wirklich nicht weiß und auch nicht herausfinden kann, würde ich eintragen: Max Müller, verstorben am, Erben nicht bekannt.

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          #5
          Zitat von Elster2k20 Beitrag anzeigen
          Dokumente, falls diese vorliegen, z. B. ... Erbschein
          Noch eine Rückfrage - von welchem Erbschein sprechen Sie hier? Geht es da um den ersten Erbfall, wodurch die erste Erbengemeinschaft entstand, oder gibt es doch schon einen Erbschein zu dem zweiten Erbfall innerhalb der Erbengemeinschaft?

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