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Grundsteuer Bayern ehemaliger Bauernhof

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    Grundsteuer Bayern ehemaliger Bauernhof

    Hallo
    ich wohne in Bayern und besitze einen ehemaligen Bauernhof ohne Tierhaltung,Wald, Wiese, Felder oder sonstige Flächen. Nur die Hofstelle mit Scheunen Garagen und Wohnhaus. Im Bayernatlas steht das Grundstück als gemischte Nutzung drin.
    das Wohnhaus, mit Garagen und Werkstatt gebe ich als Wohn und Nutzfläche an.
    wie sieht es aber mit der großen Scheune aus ?
    im Erdgeschoss ist Holzlager, Heizungsraum mit Hackschnitzelbunker und 2 Abteile mit einem Tor auf beiden Seiten. Also Durchfahrten. Im ersten Stock geht es durch einen Anbau der nur als Durchfahrt genutzt werden kann in den Hauptteil der Scheune in dem Traktoren und sonstige Geräte für die Traktoren stehen.
    ich hab auch schon mit dem Finanzamt geschrieben ob ich die Scheune als Landwirtschaftlichangeben kann und hab diese Antwort erhalten:

    Bei (ehemals) landwirtschaftlichen Anwesen ist zunächst zu prüfen, ob und inwieweit (noch) ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft vorliegt (Grund- steuer A). Nach Art. 9 Abs. 1 Bayerisches Grundsteuergesetz gehören nämlich zur Hofstelle (also zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft) auch diejenigen Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen, von denen aus keine Flächen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mehr nachhaltigbewirtschaftet werden, sofern diese keine andere Zweckbestimmung er- halten haben. Das Vorhandensein von Feldern und Einnahmen aus dem (ruhenden) Betrieb der Land- und Forstwirtschaft wird dabei nicht voraus- gesetzt. Diese Besonderheit im Grundsteuerrecht, die in Bayern durch das Bayerische Grundsteuergesetz gesetzlich fixiert wurde, kommt den Inhabern von ruhenden Betrieben der Land- und Forstwirtschaft besonders zu Gute.
    Erst wenn und soweit ehemals landwirtschaftlich genutzte Flächen (z. B. auch Stall oder Scheune) eine andere als land- und forstwirtschaftliche Zweckbestimmung erhalten haben – z. B. Nutzung bzw. Vermietung als Sommerauto- oder Wohnmobilstellplatz, Hobbyraum, Geräteschuppen des Wohnhauses – sind sie zwingend dem Grundvermögen zuzurechnen (Grundsteuer B).

    Was würdet ihr machen ? vielen Dank

    #2
    Was würdet ihr machen ? vielen Dank
    Da du keine Stückländerei hast, der du die Scheune als Hofstelle zuordnen kannst, hilft der Verweis auf Art. 9 BayGrStG nicht wirklich.

    Das Holzlager und den Heizungsraum mit Hackschnitzelbunker kannst du m. E. bei der Nutzflächenermittlung außen vor lassen, aber für

    den Rest fällt mir nicht viel ein. Ich habe auch eine Anfrage für so eine Scheune laufen, habe aber noch keine Antwort erhalten.

    Verkehrsflächen zählen zwar auch nicht zu den Nutzflächen, aber die sind bei Scheunen zumeist nicht eindeutig abgrenzbar.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Okay danke.
      Also sozusagen unter Grundsteuer B alles laufen lassen?

      Ich finde das sowieso einen Widerspruch in sich mit dem Art. 9 BayGrStG. Dort steht ja geschrieben:
      (1) Zur Hofstelle nach § 234 Abs. 6 BewG gehören auch Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, von denen aus keine Flächen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft mehr nachhaltig bewirtschaftet werden, wenn sie keine Zweckbestimmung erhalten haben, die zu einer zwingenden Zuordnung zum Grundvermögen führt.

      von denen aus keine Flächen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft mehr nachhaltig bewirtschaftet werden, würde ja bei mir zutreffen.

      Und im § 234 Abs. 6 BewG steht: (6) Zur Hofstelle gehören alle Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, wenn von dort land- und forstwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden.

      In meinen Augen ein Widerspruch in sich.

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        #4
        In meinen Augen ein Widerspruch in sich.
        Nein, der Verzicht auf die nachhaltige Bewirtschaftung erleichtert die Zuordnung zur Land- und Forstwirtschaft. Aber dazu muss man

        erst mal eine haben. Du hast aber keine !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Also muss ich die Scheune sozusagen als Grundsteuer B Nutzfläche angeben und die Heizräume, Holzlagerräume einfach weglassen?

          danke

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            #6
            Also muss ich die Scheune sozusagen als Grundsteuer B Nutzfläche angeben und die Heizräume, Holzlagerräume einfach weglassen?
            So sieht das leider aus !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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