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Korrektur Grundsteuer nach Bescheid

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    Korrektur Grundsteuer nach Bescheid

    Liebes Forum,

    vor einigen Tagen habe ich den Bescheid vom Finanzamt über die Grubdsteueräquvalenzbeträge erhalten.

    Leider ist mir erst bei durchlesen des Bescheids aufgefallen, dass meine Angaben teilweise nicht gepasst haben.

    Wie korrigiere ich das nun praktisch am Besten? Ich habe gelesen, dass man einfach ein zweites Formular schicken soll. Aber gilt das auch, wenn man schon einen Bescheid bekommen hat? Oder muss ich erst gegen diesen Einspruch einlegen?

    Vielen Dank!

    #2
    Hallo Schlenge
    habe das selbe Problem. Gerade eben mit dem Finanzamt telefoniert und die freundliche Dame meinte es würde immer das jüngste Exemplar zur Berechnung gelten.
    Ich habe nun die Daten des ersten Formulares in eine neues übertragen und die Daten die falsch waren geändert und versendet.
    Ob damit allerdings ein Einspruch auf den ersten Bescheid zwingend erfolgen muß ist mir leider nicht bekannt.
    Gruß

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      #3
      Eine berichtigte Erklärung würde ich dann nicht mehr machen. Ob ein Einspruch tatsächlich erforderlich ist, weiß ich nicht. Du solltest dem FA deine korrigierten Angaben innerhalb eine Monats nach Bescheidzugang mitteilen und die Änderung beantragen.

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        #4
        Hallo,
        heute morgen obenstehende Aktion durchgeführt und gerade eben noch einmal Finanzamt telefoniert ob Einspruch auf den ersten Bescheid nötig sei, weil der erste ja schon bearbeitet wurde, was der Mitarbeiter bejahte. Diese Frage stellte sich beim ersten Telefonat nicht weil es ja hieß das das jüngste Formular gültig wäre.
        Also werde ich vorsichtshalber einen Einspruch gegen die ersten beiden Bescheide erheben, mit dem Hinweis auf den nachgereichten geänderten Grundsteuermess.- und äquivalenzbeitrag.
        Gruß

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          #5
          Zitat von Tauwasser Beitrag anzeigen
          Hallo,
          heute morgen obenstehende Aktion durchgeführt und gerade eben noch einmal Finanzamt telefoniert ob Einspruch auf den ersten Bescheid nötig sei, weil der erste ja schon bearbeitet wurde, was der Mitarbeiter bejahte. Diese Frage stellte sich beim ersten Telefonat nicht weil es ja hieß das das jüngste Formular gültig wäre.
          Also werde ich vorsichtshalber einen Einspruch gegen die ersten beiden Bescheide erheben, mit dem Hinweis auf den nachgereichten geänderten Grundsteuermess.- und äquivalenzbeitrag.
          Gruß
          Vielen Dank für die Klärung. Dann werde ich das sicherheitshalber auch so machen. Den Einspruch kann man ja mittlerweile auch direkt online über Elster einreichen, wenn ich das richtig gesehen habe.

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            #6
            Den Einspruch kann man ja mittlerweile auch direkt online über Elster einreichen, wenn ich das richtig gesehen habe.
            Ja, das geht. Inzwischen kann man auch ein Aktenzeichen angeben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Tauwasser Beitrag anzeigen
              ......
              habe das selbe Problem. Gerade eben mit dem Finanzamt telefoniert und die freundliche Dame meinte es würde immer das jüngste Exemplar zur Berechnung gelten.....
              Hallo Tauwasser,

              das ist eigentlich bei allen Erklärungen so, solange die Bearbeitung noch nicht erfolgte -> nimmt das Finanzamt die letzte. Allerdings soll das bei der Grundsteuererklärung nicht der Fall sein -> die erste Erklärung wird verarbeitet.

              Tschüß

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