Grundsteuererklärung - Vergünstigung

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  • globuli
    Neuer Benutzer
    • 26.09.2022
    • 3

    #1

    Grundsteuererklärung - Vergünstigung

    Guten Tag,

    sind in den Zeilen GW1 / Punkt 5 - Grundsteuerbefreiung/-vergünstigung und GW2 / Punkt 3 - Angaben zu vollständiger Grundsteuervergünstigungen Häckchen zu machen, wenn zwar eine Förderzusage gem. des zweiten Wohnbaugesetzes vorliegt, aber die erhaltenen Darlehen schon längst beglichen sind?

    Vielen Dank für die Rückantworten.
  • globuli
    Neuer Benutzer
    • 26.09.2022
    • 3

    #2
    Guten Tag,

    sind in den Zeilen GW1 / Punkt 5 - Grundsteuerbefreiung/-vergünstigung und GW2 / Punkt 3 - Angaben zu vollständiger Grundsteuervergünstigungen Häckchen zu machen, wenn zwar eine Förderzusage gem. des zweiten Wohnbaugesetzes vorliegt, aber die erhaltenen Darlehen schon längst beglichen sind?

    Vielen Dank für die Rückantworten.

    Kommentar

    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15394

      #3
      Du hast die gleiche Frage zwei Mal gestellt. Von homöopathischen Dosen würde ich da nicht mehr sprechen

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      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4281

        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Du hast die gleiche Frage zwei Mal gestellt. Von homöopathischen Dosen würde ich da nicht mehr sprechen
        Zum Glück habe ich noch den Usernamen gelesen, sonst hätte ich auf dem Schlauch gestanden.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45997

          #5
          Das Gesetz ist doch bereits 2002 außer Kraft getreten. Nach meiner Erinnerung war die Vergünstigung auf 10 Jahre befristet.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15394

            #6
            Zitat von multi Beitrag anzeigen
            Zum Glück habe ich noch den Usernamen gelesen, sonst hätte ich auf dem Schlauch gestanden.
            Weiß der Teufel warum ... aber ich les den Namen auch oft nicht

            Kommentar

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