Hallo,
betr. NRW: 1 WE, Alleineigentümer mit Zweifamilienhaus . Eine Wohnung wird von ihm selbstgenutzt, die andere wird vermietet.
Muss im GW 1 oder 2 irgendwo die Kaltmiete(n)
eingetragen werden?
Danke im Voraus!
betr. NRW: 1 WE, Alleineigentümer mit Zweifamilienhaus . Eine Wohnung wird von ihm selbstgenutzt, die andere wird vermietet.
Muss im GW 1 oder 2 irgendwo die Kaltmiete(n)
eingetragen werden?
Danke im Voraus!
Kommentar