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Grundsteuer NRW Grundstück und Strasse

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    Grundsteuer NRW Grundstück und Strasse

    Hallo Zusammen,
    ich verzweifle langsam oder stelle mich einfach nur blöd an. Ich weiß es nicht.

    Grundstück1: Fläche 263qm, Einfamilienhaus
    Grundstück2: Fläche 462qm, 1/10 Anteil, Straße

    Wenn ich das richtig sehe, ist die Straße steuerbefreit, da sie nicht nur von den Anliegern sondern auch von sonstigen Personen (Fahrrädern, Autos, Fußgängern) benutzt wird. Ich verstehe aber leider nicht, wie ich das eingeben kann. Oder wird das Grundstück "einfach" weggelassen?

    Eingaben:
    1. Eintrag: 263qm, Anteil 1/1
    2. Eintrag: 462qm, Anteil 1/10 - Zeile 11: zweite Fläche, gleicher Bodenrichtwert
    5. Grundsteuerbefreiung: Zeile 31 Häkchen gesetzt
    muss ich das jetzt bei 6 erklären?

    Anlage Grundstück:
    1. Einfamilienhaus
    2. Verwendung eine räumlich nicht abgrenzbaren Teils des Grundbesitzes für steuerbegünstigte Zwecke - Häkchen bei 9
    4. 1. Eintrag 263qm
    2. Eintrag 46qm
    Zeile 6: keine Angabe

    Die Prüfung sagt, es sind keine Fehler vorhanden. Aber woher weiß das Finanzamt jetzt, dass die 46qm steuerbefreit sind, das konnte ich nirgends explizit angeben?

    Danke für Eure Hilfe.

    VG
    Christian

    #2
    Ist denn die Straße überhaupt für den öffentlichen Verkehr gewidmet ?

    https://www.haufe.de/recht/deutsches..._HI889345.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie 24,
      laut den Nachbarn die seit 1971 hier wohnen: ja. Denn sie hätten eine Privathaftpflicht abschließen müssen und das wollten alle nicht. Auch fahren alle städtischen Fahrzeuge hier durch. Müllwagen, Straßenreinigung etc. Ferner Autos, Fahrradfahrer und Fußgänger. Es ist auch nirgends ein Straßenschild für "Privatweg" oder dergleichen aufgestellt worden.
      Mehr Infos habe ich leider nicht und weiß auch nicht wo ich die bekommen kann. Bei der Stadt kann oder will man mir nicht helfen.

      Aber gehen wir mal davon aus, die Straße ist öffentlich. Was mach ich dann. Weglassen oder ander eingeben?
      Danke und Gruß
      Christian

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        #4
        Der Nachbar hat sich gerade nochmal gemeldet und gemeint, sie wurde öffentlich gewidmet, daran kann ers ich erinnern. Er hat darüber aber nix schriftlich....

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