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Grundsteuer Bayern - mehrere Aktenzeichen für das gleiche Gebäude

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    Grundsteuer Bayern - mehrere Aktenzeichen für das gleiche Gebäude

    Folgende Situation:
    Zweifamilienhaus mit Dachgeschosswohnung. Die beiden Wohnungen gehören demselben Eigentümer, die Dachwohnung einem anderen. Für alle drei Einheiten gibt es ein separates Aktenzeichen. Das Grundstück ist jeweils in anteiligem Eigentum.

    Frage:
    Wie viele Grundsteuererklärungen müssen denn nun abgegeben werden? Eine für jedes Aktenzeichen? Oder eine pro Eigentümer und ist man dann "sein eigener Miteigentümer"? Oder können alle drei Wohnungen in einer Erklärung aufgeführt werden?

    #2
    Drei ETW, drei Aktenzeichen, drei Grundsteuererklärungen

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      #3
      ok, aber was hat es dann mit der Anlage "Miteigentümer" auf sich?

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        #4
        ok, aber was hat es dann mit der Anlage "Miteigentümer" auf sich?
        Jede ETW gehört jemanden, entweder als Alleineigentümer oder als Ehegatten oder auch als Erbengemeinschaft.

        Die Eigentümer der anderen Wohnungen kommen in der Erklärung nicht vor. Die Anlage Miteigentümer gibt es in der Webanwendung

        ohnehin nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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