Folgende Situation:
Zweifamilienhaus mit Dachgeschosswohnung. Die beiden Wohnungen gehören demselben Eigentümer, die Dachwohnung einem anderen. Für alle drei Einheiten gibt es ein separates Aktenzeichen. Das Grundstück ist jeweils in anteiligem Eigentum.
Frage:
Wie viele Grundsteuererklärungen müssen denn nun abgegeben werden? Eine für jedes Aktenzeichen? Oder eine pro Eigentümer und ist man dann "sein eigener Miteigentümer"? Oder können alle drei Wohnungen in einer Erklärung aufgeführt werden?
Zweifamilienhaus mit Dachgeschosswohnung. Die beiden Wohnungen gehören demselben Eigentümer, die Dachwohnung einem anderen. Für alle drei Einheiten gibt es ein separates Aktenzeichen. Das Grundstück ist jeweils in anteiligem Eigentum.
Frage:
Wie viele Grundsteuererklärungen müssen denn nun abgegeben werden? Eine für jedes Aktenzeichen? Oder eine pro Eigentümer und ist man dann "sein eigener Miteigentümer"? Oder können alle drei Wohnungen in einer Erklärung aufgeführt werden?
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