Hallo,
ich hätte eine Detailfrage zur Grundsteuererklärung (in Niedersachsen). Und zwar besitze ich ein kleines MFH mit drei Wohneinheiten, das aufgeteilt ist. Dabei entsprechen die Miteigentumsanteile der Wohnungen am Grundstück (lt. Teilungserklärung) nicht (mehr) wie sonst üblich in etwa dem Verhältnis der Wohnflächen der einzelnen Wohnung zur Gesamtwohnfläche, weil nachträglich das Dachgeschoss ausgebaut und der Wohnung im 2. OG zugeschlagen wurde. Sollte ich die Wohnungen einmal verkaufen würde ich die Teilungserklärung deshalb vorher entsprechend ändern bzw. aktualisieren lassen. Jetzt frage ich mich, ob dieser Umstand
a) überhaupt Auswirkungen auf die Berechnung der neuen Grundsteuer hat und
b) falls dem so ist, ob ich für die Grundsteuererklärung von den in der aktuellen Teilungserklärung festgelegten Miteigentumsanteilen abweichen darf, so lange am Ende die Summe der erklärten Miteigentumsanteilen 100% des Grundstücks entsprechen?
Falls jemand die Frage ad hoc beantworten kann wäre ich für eine kurze Rückmeldung verbunden. Besten Dank!
Edit: Hilfreich wäre auch ein Link, aus dem die Formel zur Errechnung des neuen Einheitswerts vollständig ersichtlich ist, so dass man aus ihr die Auswirkung jeden Einflussfaktors auf die Berechnung des Einheitswert erkennen kann. Die müsste ja irgendwo, z.B. im Gesetzestext, stehen, ich bin aber diesbezüglich nicht fündig geworden.
ich hätte eine Detailfrage zur Grundsteuererklärung (in Niedersachsen). Und zwar besitze ich ein kleines MFH mit drei Wohneinheiten, das aufgeteilt ist. Dabei entsprechen die Miteigentumsanteile der Wohnungen am Grundstück (lt. Teilungserklärung) nicht (mehr) wie sonst üblich in etwa dem Verhältnis der Wohnflächen der einzelnen Wohnung zur Gesamtwohnfläche, weil nachträglich das Dachgeschoss ausgebaut und der Wohnung im 2. OG zugeschlagen wurde. Sollte ich die Wohnungen einmal verkaufen würde ich die Teilungserklärung deshalb vorher entsprechend ändern bzw. aktualisieren lassen. Jetzt frage ich mich, ob dieser Umstand
a) überhaupt Auswirkungen auf die Berechnung der neuen Grundsteuer hat und
b) falls dem so ist, ob ich für die Grundsteuererklärung von den in der aktuellen Teilungserklärung festgelegten Miteigentumsanteilen abweichen darf, so lange am Ende die Summe der erklärten Miteigentumsanteilen 100% des Grundstücks entsprechen?
Falls jemand die Frage ad hoc beantworten kann wäre ich für eine kurze Rückmeldung verbunden. Besten Dank!
Edit: Hilfreich wäre auch ein Link, aus dem die Formel zur Errechnung des neuen Einheitswerts vollständig ersichtlich ist, so dass man aus ihr die Auswirkung jeden Einflussfaktors auf die Berechnung des Einheitswert erkennen kann. Die müsste ja irgendwo, z.B. im Gesetzestext, stehen, ich bin aber diesbezüglich nicht fündig geworden.
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