Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage Vorsorgeaufwendungen Zeile 51

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage Vorsorgeaufwendungen Zeile 51

    Hallo zusammen,

    nach einer im Forum gefundenen Antwort von Charly24 hat bei Arbeitnehmern in Zeile 51 der Anlage Vorsorgeaufwand ein fälschliches "Nein" zur Folge, dass Mein ELSTER bei den weiteren Vorsorgeaufwendungen mit einem Höchstbetrag von 2.800,00 € statt mit korrekt 1.900,00 € rechnet und die 4% nicht abzieht. In dem Fall meiner Bekannten stimmt nach Änderung des fehlerhaten Eintrages in Zeile 51 auf "Keine Angaben" die Berechnung von Mein Elster und die Bescheiddaten des FA nun überein. Das Problem denken wir damit gelöst zu haben.
    Allerdings verstehen wir nicht, warum das bei meinen Sohn nicht der Fall war. Er hatte als Arbeitnehmer den selben fehlerhaften Eintrag gemacht und bei ihm stimmen trotzdem die Berechnung in Mein Elster und der Bescheid des FA mit dem Abzug von 4% in beiden Berechnungen überein. Gibt es hierfür eine Erklärung?
    Zuletzt geändert von Akkuphase; 26.09.2022, 17:17.

    #2
    Er hatte als Arbeitnehmer den selben fehlerhaften Eintrag gemacht und bei ihm stimmen trotzdem die Berechnung in Mein Elster und der Bescheid des FA überein. Gibt es hierfür eine Erklärung?
    Wenn seine Beiträge zur (Basis-)Kranken- und zur gesetzlichen Pflegeversicherung über 2.800,00 € liegen, macht sich der Fehler nicht bemerkbar.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,
      vielen Dank für die schnelle Anwort. Ich denke das wird es sein.

      Kommentar

      Lädt...
      X