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Grundsteuer Rheinland-Pfalz - Ein Grundstück mit 4 Bodenrichtwerten

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    Grundsteuer Rheinland-Pfalz - Ein Grundstück mit 4 Bodenrichtwerten

    Grundsteuer Rheinland-Pfalz


    Hallo zusammen,
    ich habe einen Hof (Wohnhaus mit mehreren Wirtschaftsgebäuden) und ein paar kleinere landwirtschaftliche Flächen. Der Hof ist als landwirtschaftlicher Betrieb gemeldet.

    "Feststellung des Grundsteuerwertes für das Grundvermögen für das Wohnhaus, die Wirtschaftsgebäude und Grünfläche".

    In der Ausfüllhilfe (Anhang: Ausfüllhilfe für das Grundvermögen) ist folgendes angegeben:
    Das Flurstück (Grundbuchblatt 123, Flurstück Zähler 456) ist mit einer Gesamtfläche von 2020 m² angegeben. Es wurde unterteilt in 4 Teilflächen.

    1. Problem: Dieses Flurstück 456 sollte wahrscheinlich im „Hauptvordruck“ (Hauptvordruck (GW1) // 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens) eingetragen werden. Allerdings kann ich dort nur 2 Flächen eingeben.
    2. Problem: Alle 4 Teilflächen haben die Nummer 1.
    3. Problem: Die Gesamtfläche ist mit 2020 m² angegeben. Gleichzeitig ist jede der 4 Teilflächen mit einem Flächenanteil von 2020 m² angegeben. Rechnerisch unmöglich. In Wirklichkeit haben alle 4 Teilflächen unterschiedliche Flächengrößen.
    4. Problem: Alle 4 Teilflächen sind mit unterschiedlichen Eurowerten veranschlagt.
    5. Problem: Alle 4 Teilflächen sind mit unterschiedlichen Nutzungen veranschlagt.
    6. Problem: Zuordnung der Flächen. Ich kann nur den Bodenwert der ersten, der zweiter oder beider Flächen wählen. Auch hier müsste ich 4 Möglichkeiten haben.
    7. Problem: Ich kann die wirklichen Flächenanteile noch nicht einmal eingeben, da ich nur 2 Eingabemöglichkeiten habe.


    Meine Fragen sind:
    - Wie soll ich im „Hauptvordruck“ meine 4 Flächen eingeben?
    - Oder wird das alles in der „Anlage Grundstück (GW2) // 4 - Angaben zum Grund und Boden“ eingegeben?
    - Und wie soll ich die Größe der Teilflächen eingeben? Die Werte aus der Ausfüllhilfe oder die realen Werte?


    Ich habe zwar Themen mit 2 Bodenrichtwerten gefunden, aber keine mit 3 oder mehr.


    Danke für eure Antworten.

    #2
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      #3
      Objektiv richtig ist der steuerliche Bodenwert Außenbereich. Allerdings musst du die gesamte Hofstelle von 2020 m² nur dann

      als bebautes Grundstück erklären, wenn du deine Landwirtschaft nicht mehr aktiv bewirtschaftest. Wenn du aktiver Landwirt

      bist, darfst du die Flächen mit den Wirtschaftsgebäuden der Erklärung für die Landwirtschaft als Hofstelle zuordnen.

      Als bebautes Grundstück musst du dann nur den Wohnteil samt Umgriff erklären. Die Flächenaufteilung musst du selbst berechnen.

      Siehe auch § 234 Abs. 6 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__234.html

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke für die Antwort.
        Ich bin als landwirtschaftlicher Betrieb gemeldet, obwohl ich nichts mehr aktiv mache. Außer das ich eine Fläche verpachte.
        Also rechne ich das Wohnhaus bei den 2020 m² mit 11 € Bodenrichtwert raus. Den Rest gebe ich als Hofstelle in der Anlage für Landwirtschaft an.
        Aber mit welchen Bodenrichtwert gebe ich den Rest der 2020 m² an? Oder verstehe ich jetzt alles falsch?

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          #5
          ... obwohl ich nichts mehr aktiv mache. Außer das ich eine Fläche verpachte.
          Das ist schlecht, dann hast du nämlich keine Hofstelle mehr, die du der Landwirtschaft zuordnen darfst.

          Die Bewirtschaftung erfolgt ja nicht mehr von deiner Hofstelle aus. Dann ist die gesamte Fläche als

          bebautes Grundstück dem Grundvermögen zuzuordnen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Vielleicht sollte ich es einfach probieren.

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