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Bebautes/unbebautes Grundstück oder forstwirtschaftlicher Nutzung - Niedersachsen

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    Bebautes/unbebautes Grundstück oder forstwirtschaftlicher Nutzung - Niedersachsen

    Hallo,
    wir haben vor 10 Jahren ca. 40.000 m2 Land gekauft. Die bestehen aus ca. 2 ha Wald, 1 ha Seen, 2500 m2 Moor, Grünanlagen und "Gebäude- und Freifläche, Wohnen". Das Ganze ist auf fünf Grundstücke aufgeteilt. Zwei Grundstücke werden gemäß dem Steuer-/Abgabenbescheid als bebaute Grundstücke geführt und die anderen drei als unbebaute Grundstücke. Beide Abgabebescheide sind als Grundsteuer B eingestuft. Wir haben auch zwei Aktenzeichen erhalten.

    Durch die Grundsteuererklärung beschäftigen wir uns das erste Mal überhaupt mit dem Thema: "Nutzung unserer Flächen" und stellen fest, dass wir die Kriterien für einen forstwirtschaftlichen Betrieb erfüllen. Nach dem Hauskauf haben wir vom Landkreis die Auflage erhalten, den Wald forstwirtschaftlich zu bewirtschaften und mussten dieses über den Eintritt in die Forstbetriebsgemeinschaft auch nachweisen. Regelmäßig müssen wir der Försterin bestätigen, dass wir unseren Wald entsprechend bewirtschaften.

    Jetzt wollen wir die Grundsteuererklärung ausfüllen und stellen bei den Ausfüllmasken fest: Irgendwie passt die Zuordnung nicht mit bebautem Grundstück bzw. unbebauten Grundstück. Unsere Grundstücke teilen sich wie folgt auf:

    1. Die beiden als bebaut festgelegten Grundstücke umfassen 16.328m2, worauf zwei kleine Häuser von insgesamt 135 m2 darauf stehen. Auf ca. 500m2 haben wir Beete angelegt und weitere 250m2 nutzen wir für den Gemüseanbau. Gemäß Auszug aus dem Liegenschaftskataster bestehen die Grundstücke weiterhin aus 6.780m2 Mischwald, 2.150 m2 Teiche, 3.920 m2 Grünanlage und 950 m2 Gebäude- und Freifläche, Wohnen. Im Ergebnis somit der größte Anteil als forstwirtschaftliche Nutzfläche. Aufgrund der Klassifizierung im Steuer-/Abgabebescheid müssen wir die Grundsteuererklärung für bebaute Grundstücke durchführen, oder? Aber wie schon beschrieben, das passt alles nicht. Kann ich dafür Ausfülltipps bekommen.

    2. die unbebauten Grundstücke teilen sich ebenfalls in ca 1,5 ha Mischwald, Moorland und Grünanlagen auf.

    Nun zu meiner Frage: Seit 2018 gelten Wälder, die größer als ein ha sind, als forstwirtschaftliche Betriebe. Mein erster Gedanke war, dass ich die Grundsteuer als forstwirtschaftlichen Betrieb definiere und somit diese auch so ausfülle. Aber das widerspricht dem Steuer-/Abgabenbescheid und ist bestimmt falsch. Allerdings ist die Unterteilung nach bebaut und unbebaut bei unserem Land aus unserer Sicht auch nicht ausreichend. Zumal ich noch gar nicht weiß, wie genau ich unsere ganzen Flächen mit den Nutzungsarten angeben soll. Bei der Auswahl forstwirtschaftlicher Betrieb ist das sehr einfach. Wenn ich die unter 1. aufgeführten als bebaute Grundstücke auswähle und das versuche mit den Angaben auszufüllen, füllt es sich nicht richtig an.

    Wir sind verzweifelt und fragen uns, wer uns helfen kann. Macht es Sinn, eine Änderung der Grundsteuer B in Grundsteuer A ändern zu lassen. Geht das?

    Über eine Antwort wären wir sehr glücklich.

    Herzliche Grüße

    Karina & Stefan


    #2
    Meines Erachtens ist die bisherige Bewertung entweder falsch oder sie lag bei 0,00. Wurde wirklich nichts als Land- und Forstwirtschaft bewertet ?

    Oder ist bei der Bewertung der Forstwirtschaftsflächen ein Einheitswert von weniger als 100,00 € festgestellt worden, der dann auf 0,00 abgerundet wurde.

    Von hier aus ist das schlecht zu beurteilen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Guten Morgen, vielen Dank für die Rückmeldung. Leider wurde kein Grundstück als Land- und Forstwirtschaft bewertet. Es gibt nur die zwei Steuer-/Abgabebescheide mit der Unterscheidung in unbebautes und bebautes Grundstück. Auch unsere Vorbesitzer hatten nicht mehr. Ist Deine Empfehlung, dass wir vor der Abgabe der Grundsteuererklärung eine Neubewertung vornehmen lassen sollten?
      An welche Behörde wende ich mich mit diesem Thema? Gemeinde, Finanzamt, Landkreis? vielen Dank für die Antwort.

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        #4
        Ansprechpartner ist das Finanzamt, wer sonst ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Habe dort jetzt angerufen und die Waldfläche wird jetzt auf forstwirtschaftliche Nutzung geändert. Vielen Dank!

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