Miteigentumsanteil ermitteln

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Micki-Miteigentum
    Neuer Benutzer
    • 26.09.2022
    • 2

    #1

    Miteigentumsanteil ermitteln

    Hallo, ich bin Eigentümer einer ETW in einem 3-Familienhaus. Lt. GB hat das Grundstück eine Fläche von 673 qm. Zwischen den 3 Parteien ist lt. GB und Kaufvertrag das Grundstück zu je 1/3 aufgeteilt. Wie groß ist mein Miteigentumsanteil? Ist die Fläche meiner Wohnung 130 qm relevant?
    Besten Dank vorab für die Hilfe.
    Zuletzt geändert von Micki-Miteigentum; 26.09.2022, 18:55.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45927

    #2
    Wie groß ist mein Miteigentumsanteil?
    Wie groß wird bei ein 1/3 wohl sein ? 673 / 3 = 224,33333 macht abgerundet 224 m².
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Micki-Miteigentum
      Neuer Benutzer
      • 26.09.2022
      • 2

      #3
      Danke Charlie24 für die Drittelung. Aber ich benötige die 1000stel Angabe. Wie wird das ermittelt?

      Kommentar

      • Jumanji
        Neuer Benutzer
        • 26.09.2022
        • 3

        #4
        Dazu hätte ich eine weitere Frage:
        Auch ich habe so eine Eigentumswohnung mit einem Anteil (auch etwa 1/3), den ich (ich wohne in NRW) unter GW1 Zeile 10 eingetragen habe. Bezieht sich dann in " 4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten" Zeile 32 nur auf meinen Eigentumsanteil, so dass ich hier "Alleineigentium einer natürlichen Person" angeben kann? Zuvor war ich immer vom gesamten Haus ausgegangen und habe "Bruchteilsgemeinschaft" eingetragen. Das wäre dann falsch! (und hier bin ich dann nicht weiter gekommen!)

        Kommentar

        • Jumanji
          Neuer Benutzer
          • 26.09.2022
          • 3

          #5
          Zitat von Micki-Miteigentum Beitrag anzeigen
          Danke Charlie24 für die Drittelung. Aber ich benötige die 1000stel Angabe. Wie wird das ermittelt?
          Das wird dann doch wohl 333/1000 sein, oder?

          Kommentar

          • multi
            Erfahrener Benutzer
            • 03.01.2018
            • 4263

            #6
            Zitat von Micki-Miteigentum Beitrag anzeigen
            Danke Charlie24 für die Drittelung. Aber ich benötige die 1000stel Angabe. Wie wird das ermittelt?
            Nein. Zähler 1 und Nenner 3 ist natürlich zulässig.

            Kommentar

            • Jumanji
              Neuer Benutzer
              • 26.09.2022
              • 3

              #7
              Zitat von multi Beitrag anzeigen

              Nein. Zähler 1 und Nenner 3 ist natürlich zulässig.
              Wenn es keine 1000stel sein müssen, dann stimmt das selbstverständlich und ist genauer!

              Kommentar

              • multi
                Erfahrener Benutzer
                • 03.01.2018
                • 4263

                #8
                Zitat von Jumanji Beitrag anzeigen
                Dazu hätte ich eine weitere Frage:
                Auch ich habe so eine Eigentumswohnung mit einem Anteil (auch etwa 1/3), den ich (ich wohne in NRW) unter GW1 Zeile 10 eingetragen habe. Bezieht sich dann in " 4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten" Zeile 32 nur auf meinen Eigentumsanteil, so dass ich hier "Alleineigentium einer natürlichen Person" angeben kann? Zuvor war ich immer vom gesamten Haus ausgegangen und habe "Bruchteilsgemeinschaft" eingetragen. Das wäre dann falsch! (und hier bin ich dann nicht weiter gekommen!)
                Wirtschaftliche Einheit ist die einzelne Wohnung. Auf die bezieht sich die Angabe der Eigentümer, insofern ist es hier Alleineigentum.

                ​​​​​

                Kommentar

                • Edl
                  Neuer Benutzer
                  • 19.08.2022
                  • 3

                  #9
                  Zitat von Micki-Miteigentum Beitrag anzeigen
                  Aber ich benötige die 1000stel Angabe. Wie wird das ermittelt?
                  673 mal 333,333 = 224333,11

                  224333,11 geteilt durch 1000 = 224,33

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45927

                    #10
                    Wenn es keine 1000stel sein müssen, dann stimmt das selbstverständlich und ist genauer!
                    Wer hat denn das Märchen erzählt, es müssten 1000-stel sein ?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar

                    • Edl
                      Neuer Benutzer
                      • 19.08.2022
                      • 3

                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Wer hat denn das Märchen erzählt, es müssten 1000-stel sein ?
                      Das frage ich mich gerade auch !?

                      (Mit dem Like/ Like nicht.... komme ich nicht so richtig klar)

                      Kommentar

                      Lädt...