Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Neubau 2021/2022

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer Neubau 2021/2022

    Guten Tag,
    ich habe leider nichts in der erweiterten Suche gefunden. Wir haben ein Haus gebaut, welche in 2021 an uns übergeben wurde und an dem wir bis zum März 2022 weiter gearbeitet haben und dann im April 2022 eingezogen sind. Müssen wir das ganze dann als unbebautes Grundstück angeben und müssen wir dann 2023 eine neue Erklärung abgeben?

    Grüße
    Nick
    Zuletzt geändert von Nick37; 26.09.2022, 20:37.

    #2
    und an dem wir bis zum März 2023 weiter gearbeitet haben und dann im April 2022 eingezogen sind. Müssen wir das ganze dann als unbebautes Grundstück angeben und müssen wir dann 2023 eine neue Erklärung abgeben?
    Trotz des Tippfehlers müsst ihr das als unbebautes Grundstück erklären und dann Anfang 2023 oder Ende 2022 eine Fortschreibung auf den 01.01.2023 abgeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hi, vielen Dank für die Antwort und die Rückmeldung.

      Kommentar


        #4
        Muss ich denn jetzt etwas zusätzlich unternehmen, damit ich 2025 nicht von 2021 bis Ende 2024 nachzahlen muss? Bzw. ist mein Steuerbescheid, denn ich nach Fertigstellung des Hauses erhalten habe, der aktuelle, der bis 2025 "zählt"?

        Kommentar

        Lädt...
        X