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Grundsteuer BaWü: Im Hauptvordruck ist Gemarkung unzulässig und notwendig.

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    Grundsteuer BaWü: Im Hauptvordruck ist Gemarkung unzulässig und notwendig.

    Es handelt sich um Äcker, also landwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Diese Fehlermeldung widerspricht sich selbst. Wie komme ich hier weiter?

    image.png

    Wenn ich auf einen der vier Links "Gemarkung beziehungsweise Flurstück" klicke und die Gemarkung entferne, bekomme ich gesagt "Bitte ergänzen Sie beim Flurstück die Angabe der Gemarkung". Ist das Satire?

    Gibt es hier ein Forum, wo man sich ausweinen kann?

    #2
    Es handelt sich um Äcker, also landwirtschaftlich genutzte Grundstücke.
    Steht die Landwirtschaft in BaWü überhaupt schon auf der Tagesordnung ? Wo willst du denn die Äcker erfassen ?

    Die sind ja nur in GW3 anzugeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank, Charlie24. Nicht nur hier, sondern überhaupt für deine ganzen sonstigen Erklärungen.

      In diesem Fall habe den Fehler selbst gefunden. Ich hätte gleich der Anleitung folgen sollen.

      Erstens habe ich zunächst GW2 statt GW3 angehängt. Habe das dann zwar gelöscht, aber das hat wohl nicht gereicht.
      Des weiteren habe ich beim Bearbeiten von GW1 das Formular 3 - Gemarkungen und Flurstücke des Grundvermögens ausgefüllt. Das muss man nämlich überspringen. Wenn nicht, verrutscht das Raum-Zeit-Gefüge in der Software.

      Vielleicht soll stolz darauf sein, dass ich diese absurden Fehlermeldungen hervorgerufen habe. Bekomme ich eine Medaille dafür?

      Steht die Landwirtschaft in BaWü überhaupt schon auf der Tagesordnung?
      Jetzt hoffe ich mal, dass ich den ganzen Kram nicht umsonst gemacht habe.

      Ganz im Ernst, nochmal vielen Dank.

      Kommentar


        #4
        Jetzt hoffe ich mal, dass ich den ganzen Kram nicht umsonst gemacht habe.
        Das sicher nicht, aber Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, in dem die Erklärungen für Land- und Forstwirtschaft zeitlich

        später erfolgen sollen und deshalb auch die Infoschreiben später versendet werden. Wenn man das Aktenzeichen kennt, kann man die

        Erklärung natürlich auch ohne Infoschreiben erstellen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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