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Grundsteuer: Landwirtschaftliche Flächen aber kein Betrieb in Rheinland-Pfalz

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    Grundsteuer: Landwirtschaftliche Flächen aber kein Betrieb in Rheinland-Pfalz

    Guten Tag zusammen: Ich besitze in Rheinland-Pfalz einige landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, alle in einer Gemarkung, die ich verpachtet habe. Ich bin kein Landwirt.

    Ich habe eigentlich kein Problem mit den Daten, weder mit den Flurstücken noch den Bodenrichtwerten.
    Aber folgende Frage zur Eingabe in Elster: In GW1-1 soll ich wohl angeben, dass die "Art der wirtschaftlichen Einheit": Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist. In GW1-2 müßte ich dann aber eine Betriebsadresse angeben, was nicht geht, weil ich ja keinen Betrieb besitze.
    Andererseits kann ich die Flächen in GW1-1 auch nicht als "unbebaute Grundstücke" bezeichnen, da damit wohl baureife Grundstücke gemeint sind. Diese haben natürlich auch einen höheren Bodenwert.

    In GW2-1 taucht die Frage wieder auf, denn dort kann man nur „unbebaute Grundstücke“ auswählen, nicht landwirtschaftliche Flächen.
    In GW2-4 kann man maximal 2 Flächen für den Bodenrichtwert angeben. Ich habe aber in GW1-3 sechs Grundstücke angegeben, denen ich auch allen einen Bodenrichtwert zuordnen will.

    GW3 sollte keine Fallstricke enthalten.

    Wie kann ich das Problem lösen?
    Gruß und herzlichen Dank.

    #2
    Die Flurstücke dürfen nur in GW3 erfasst werden, nicht in GW1 ! In GW1 ist bei der Lage nur der Ort anzugeben, sonst nichts.

    Bodenrichtwerte haben in der Erklärung nichts verloren, die Anlage GW2 darf nicht beigefügt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Auskunft. Das ist jetzt aber nicht mehr viel.
      In GW1-1 „Art der wirtschaftlichen Einheit“ „Betrieb der Land- und Forstwirtschaft“
      GW1-2 Straße und Hausnummer habe ich nicht angegeben.
      GW1-3 keine Flurstücke angegeben

      GW3-1 Bundesland und Gemeinde angegeben
      Eine Angabe zu den Flurstücken ist hier nicht möglich. Die Flurstücke hatte das Finanzamt im Anschreiben aufgeführt. Ich hoffe, das reicht dann.

      GW3-2 Befreiung entfällt.

      Das kann ich abschicken, sagt die Prüfung, auch wenn die Adresse des Betriebs unvollständig sei.
      MfG

      Nachtrag: Das Programm hat die Grundstücke automatisiert hinzugefügt.
      Zuletzt geändert von FragenderSteuerzahler; 27.09.2022, 16:22.

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        #4
        Eine Angabe zu den Flurstücken ist hier nicht möglich. Die Flurstücke hatte das Finanzamt im Anschreiben aufgeführt. Ich hoffe, das reicht dann.
        Warum soll die nicht möglich sein ? Nach Auswahl der Gemeinde stehen dir die Gemarkungen zur Auswahl zur Verfügung,

        dann kannst du die Flurstücke nacheinander samt den Nutzungen erfassen.

        Nachtrag: Das Programm hat die Grundstücke automatisiert hinzugefügt.
        Echt? Ich kann das nicht testen, in Bayern muss man die schon selbst eintragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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