Hallo zusammen,
ich besitze einen ehemaligen Bauernhof in Bayern.
Dieser umfasst das Wohnhaus, eine Doppelgarage mit Werkstatt/Abstellfläche (ohne Raumteilung), eine kleine Garage, eine Maschinenhalle und eine Scheune.
Laut Bayernatlas wird mir der ganze ehemalige Hof mit Wohnhaus als Wohnbaufläche ausgegeben - somit keine gemischte Nutzung.
Wie ich das Wohnhaus und die kleine Garage angeben muss, ist mir soweit klar -> Wohn- bzw. Nutzfläche.
1.: Die Scheune wird aktuell nur noch als Abstellraum/fläche und teilweise als Holzlager(Brennstofflager) genutzt. Diese hat ein EG und OG, dass ehemalige Stallungen (EG) und Heu bzw. Getreidelager (OG) waren. Muss ich diese als Nutzfläche angeben bzw. versteuern?
2.: Die Maschinenhalle (so nach Bauplan definiert) ist auch nur noch als Abstellfläche genutzt. Wie muss ich diese angeben?
3.: Bei der Doppelgarage mit Werkstatt stelle ich mir die Frage, ob dort evtl. nur die Stellfläche für Fahrzeuge als Nutzfläche angegeben werden muss und der Teil mit Werkstatt/Abstellfläche anders definiert werden kann.
Gibt es evtl. auch die Möglichkeit Teile davon nicht als Grundsteuer B, sondern nach Grundsteuer A anzugeben bzw. ist dies sinnvoll falls möglich?
Ich bin für jeden Tipp dankbar.
ich besitze einen ehemaligen Bauernhof in Bayern.
Dieser umfasst das Wohnhaus, eine Doppelgarage mit Werkstatt/Abstellfläche (ohne Raumteilung), eine kleine Garage, eine Maschinenhalle und eine Scheune.
Laut Bayernatlas wird mir der ganze ehemalige Hof mit Wohnhaus als Wohnbaufläche ausgegeben - somit keine gemischte Nutzung.
Wie ich das Wohnhaus und die kleine Garage angeben muss, ist mir soweit klar -> Wohn- bzw. Nutzfläche.
1.: Die Scheune wird aktuell nur noch als Abstellraum/fläche und teilweise als Holzlager(Brennstofflager) genutzt. Diese hat ein EG und OG, dass ehemalige Stallungen (EG) und Heu bzw. Getreidelager (OG) waren. Muss ich diese als Nutzfläche angeben bzw. versteuern?
2.: Die Maschinenhalle (so nach Bauplan definiert) ist auch nur noch als Abstellfläche genutzt. Wie muss ich diese angeben?
3.: Bei der Doppelgarage mit Werkstatt stelle ich mir die Frage, ob dort evtl. nur die Stellfläche für Fahrzeuge als Nutzfläche angegeben werden muss und der Teil mit Werkstatt/Abstellfläche anders definiert werden kann.
Gibt es evtl. auch die Möglichkeit Teile davon nicht als Grundsteuer B, sondern nach Grundsteuer A anzugeben bzw. ist dies sinnvoll falls möglich?
Ich bin für jeden Tipp dankbar.
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