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Grundsteuer Bayern - Großes Gartengrundstück

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    Grundsteuer Bayern - Großes Gartengrundstück

    Hallo,

    Ich habe ein großes Grundstück in Bayern mit knapp 3000 m². Es handelt sich nicht um Bauland. Es wird als Garten genutzt und bisher mit Grundsteuer B besteuert. Bisher war die Grundsteuer mit ca. 50 EUR pro Jahr sehr niedrig.
    In Bayern soll ja ab 2025 bei Grundsteuer B das Flächenmodell angewendet werden mit 4 Cent pro m² und ortsabhängigem Hebesatz. Ich fürchte, dass die Grundsteuer dadurch deutlich teurer werden dürfte als bisher.

    Was kann man hier machen? Ein Bekannter meinte, dass man es auch als Land- und Forstwirtschaft bewerten könnte. Ist es möglich, von B auf A zu wechseln? Was wären die Voraussetzungen dafür?
    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

    Gruß,
    Martin

    #2
    Was kann man hier machen? Ein Bekannter meinte, dass man es auch als Land- und Forstwirtschaft bewerten könnte. Ist es möglich, von B auf A zu wechseln?
    Das hängt sicher von der Lage ab. Das kannst du nur mit dem Finanzamt klären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ok, danke für die schnelle Antwort. Ich werde mal dort anrufen.

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        #4
        Bei mir ist der Fall ähnlich: rund 2000 qm Gartengrundstück (verwilderter Steilhang), bisher als Grundsteuer B kategorisiert. Nach einem Anruf bei der Hotline habe ich erfahren, dass dies bisher falsch war und hier Land- und Forstwirtschaft, also Grundsteuer A, richtig wäre, da das Grundstück außerhalb des Bebauungsgebiets liegt. Nach Bayernatlas läuft hier der meiste Teil des Grundstückes (der verwilderte Steilhang) als Gehölz und nur ein kleiner Teil als Wochenend- und Ferienhausfläche (hier steht ein altes Gartenhaus < 30 qm).
        D.h. ich werde das Ausfüllen nach dieser Auskunft ändern und doch das Grundstück als LuF erfassen.

        martiin : Wie ging die Klärung beim Finanzamt bei Dir aus?
        Zuletzt geändert von Kaeth; 30.01.2023, 16:35.

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          #5
          Kaeth hoffentlich hast du das nicht mit dem selben Aktenzeichen des Wohngrundstücks gemacht, sondern hattest dir ein zweites Aktenzeichen beim Finanzamt angefordert!? Sonst "überschreibt" nämlich die 2. Erklärung die 1. Erklärung.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            HundKatzeMaus Danke für den Hinweis! Das Wohngrundstück liegt bei uns in einer anderen Gemeinde, grenzt nicht an das Gartengrundstück an. Von daher sind es ohnehin zwei Aktenzeichen.

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