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Grundsteuer Niedersachsen - Landwirtschaft

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    Grundsteuer Niedersachsen - Landwirtschaft

    Ich befasse mich gerade mit unserer Grundsteuererklärung und bin mir bei paar Dingen nicht ganz sicher.

    Wir haben einen Grundstück mit unserem Wohnhaus und verpachtete landwirtschaftliche Flächen mit Stallgebäuden.

    Unser Wohnhaus mit Caport, Gartenhaus und dazugehörigen Garten erfassen ich als eine Grundsteuer und die Landwirtschaftlichen Flächen mit dazugehörige Wege extra. Wie sieht es mit den Stallgebäuden aus? Diese sind mit den Länderein verpachtet und werden als Maschinenunterstand genutzt. Ist es richtig, dass diese mit zur Landwirtschaftlichen Nutzung unter Hofstelle fallen?

    ​​​​​​Vielleicht kann mir da ja jemand helfen. Vielen Dank.

    #2
    Diese sind mit den Länderein verpachtet und werden als Maschinenunterstand genutzt. Ist es richtig, dass diese mit zur Landwirtschaftlichen Nutzung unter Hofstelle fallen?
    Das müsste gehen. Siehe § 234 Abs. 6 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__234.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Herzlichen Dank Charlie24.

      Ich würde hier noch die Gelegenheit nutzen für noch einer Frage. Ich möchte auch gerne meinen Eltern bei Ihrer Grundsteuererklärung (Niedersachsen) helfen.

      Deren Wohnhaus befindet sich auf einem eigenen Flurstück, das stellt kein Problem dar.

      Nun haben diese noch einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Gemüseanbau. Auf dem Flurstück befinden sich auch diverse Gebäuden. Ein vermietetes Wohnhaus. In diesem befinden sich auch die Büroräume und Verkaufsflächen. Sowie auch Lagerhallen und Scheunen für die Maschinen. Wie muss hier die Erfassung erfolgen.

      Ich würde nun die Länderein, Hoffläche und die Maschinenscheune als eine Grundsteuer erfassen und das Wohnhaus mit Wohnfläche und Nutzflächen (Verkaufsräume, Büroräume und die Lagerhalle) als extra Erklärung. Demnach müsste ich dann drei Aktenzeichen (privates Wohnhaus, Landwirtschaft und die Gebäuden, die mit auf dem Flurstück der Landwirtschaft sind) haben, richtig?

      Ganz vielen lieben Dank.

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        #4
        Nun haben diese noch einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Gemüseanbau.
        Wenn der Verkauf auch unter Landwirtschaft läuft, müssten auch die Lagerhalle und der Hofladen zur Hofstelle gehören, wobei wir hier

        zu solchen Detailfragen keine verbindlichen Antworten geben können. Das ginge in Richtung Steuerberatung, die hier nicht erlaubt ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Das ist verständlich, trotzdem herzlichen Dank.

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            #6
            Noch einmal zur Sicherheit, die Fläche des Wohngebäude/Garten ziehe ich bei der Fläche für die Erklärung der Landwirtschaft ab oder? Die amtliche Fläche und die angegebene genutzte Fläche stimmt dann ja nicht mehr überein, aber das macht nichts oder?

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              #7
              Die amtliche Fläche und die angegebene genutzte Fläche stimmt dann ja nicht mehr überein, aber das macht nichts oder?
              Das lässt sich bei Landwirtschaft nicht vermeiden, macht aber nichts.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Niedersachsen! Ich hänge mich mal an die Beiträge. Also die Wohnfläche mal 3 (Wohnhausfläche mit Umgebung) ziehe ich von der Größe des Flurstücks ab. Der Rest gehört dann zum landw. Teil, also der Grundfläche bebaut mit ungenutzter Scheune. So wurde es mir beim FA (Fragetag) erklärt. Für die Höhe des Grundsteuer A bestens.
                Aber, und das ist wichtig: Ein mittelfristiger Verkauf des Resthofes ist nicht auszuschließen.Wird dann der Erlös für die Betriebsfläche (Grundsteuer B) der Einkommensteuer unterworfen? Also hat das dann mit Privat- und Betriebsvermögen zu tun. Mir sind nämlich die Folgen aus dieser ganzen Kiste Grundsteuererklärung nicht klar.

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                  #9
                  Mit der ertragssteuerlichen Einordnung der Landwirtschaft besteht da kein Zusammenhang, aber das lässt du dir besser von einem Steuerberater

                  erklären. Das ist kein Thema für dieses Forum.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Ich habe schlechte Erfahrungen gemacht. 1999 Zwangsentnahme Wohnhaus mit Umgebung mit Zeichnung und qm dem FA mitgeteilt. Wegen Betriebsverkleinerung wurde von Amts wegen einer neuer Einheitswertbescheid mit mehr qm-Angaben für die betr. Hofstelle erstellt. Steuerberater schreibt OK.Wäre besser.(hat nur kurzfristig gedacht) Musste deswegen weniger Grundsteuer A bezahlen. Aber bei der Übergabe war das vergrößerte Betriebsvermögen nachteilig, d. h. der neue Einheitswert hatte Rechtskraft erlangt. Bei einem Verkauf muss das Betriebsvermögens versteuert werden, während das Private steuerfrei bleibt. Den Einheitswert gibt es nicht mehr, wenn die neue Grundsteuerbasis gilt. Was wäre dann die Basis für z. B. die Übergabe, Verkauf, Betriebsaufgabe? Steuerberater eiert rum, das FA äußert sich nicht. Ich gehe davon aus, dass die Folgen noch nicht bis ins Letzte bekannt sind. Das sollte man aber wissen.
                    Zuletzt geändert von Elsterin; 27.10.2022, 23:49.

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                      #11
                      Hallo Charlie24,

                      ich sehe du bist sehr versiert im Thema Grundsteuer. Wie viele versuche ich es allein auf den letzten Drücker. Meine Eltern haben eine Hofstelle. Die Wohnfläche habe ich soweit berechnet. Aktuelle bin ich beim Thema Nutzfläche. Ich hoffe, du kannst ein paar Antworten geben!
                      Zur Nutzfläche zählen auch die Kellerräume im Wohngebäude, da diese nicht zur Wohnfläche zählen?
                      Zur Nutzfläche im alten Stallgebäude und in der Scheune würde ich die Verkehrsflächen abziehen?!
                      Ansonsten ist alles reine Abstell- bzw. Lagerfläche..

                      Vielen Dank im Voraus

                      Gruß ChriWi

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                        #12
                        ich sehe du bist sehr versiert im Thema Grundsteuer. Wie viele versuche ich es allein auf den letzten Drücker. Meine Eltern haben eine Hofstelle.
                        Abgabefrist ist der 31.01.2023, es eilt also nicht. Wie man mit einer (ehemaligen) Hofstelle umgehen kann bzw. muss, hängt vom Bundesland ab.

                        Zur Nutzfläche zählen auch die Kellerräume im Wohngebäude, da diese nicht zur Wohnfläche zählen?
                        Nein, Kellerräume in einem Wohnhaus zählen in der Regel überhaupt nicht.

                        Zur Nutzfläche im alten Stallgebäude und in der Scheune würde ich die Verkehrsflächen abziehen?!
                        Grundsätzlich richtig, wobei ich bei Scheunen so meine Schwierigkeiten habe, die Verkehrsflächen zu definieren.

                        Ansonsten ist alles reine Abstell- bzw. Lagerfläche.
                        Was für eine ehemalige Hofstelle spricht, es sei denn, es wurde nur die Viehhaltung aufgegeben. Dazu sind genaue Infos notwendig.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Danke nochmal, Niedersachsen hat verlängert... Nichtsdestotrotz werde ich jetzt dran bleiben.

                          Zu den Verkehrsflächen zähle ich die Durchfahrten bzw. den Einfahrbereich, wo ich nichts lagern kann. Es sind nur noch Weihnachtsgänse und Hühner da.

                          Werde erstmal das Wochenende die Scheune ausmessen...

                          Gru? ChriWi

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                            #14
                            Es sind nur noch Weihnachtsgänse und Hühner da.
                            Verpachtete Landwirtschaft, für die Grundsteuer A anfällt, gibt es nicht mehr ? In Niedersachsen könnte die Hofstelle dort zugeordnet werden.

                            https://www.nds-voris.de/jportal/;js...lr-GrStGNDpP11

                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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