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Grundsteuer NI - Unbenutzbares Nebengebäude und angebaute Scheune mit Nutzfläche

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    Grundsteuer NI - Unbenutzbares Nebengebäude und angebaute Scheune mit Nutzfläche

    Hallo,

    ich versuche mich gerade an der Grundsteuererklärung für eine ehemalige Hofstelle (Landwirtschaft schon vom Vorbesitzer aufgegeben) in Niedersachsen und habe zwei Fragen:
    1. Ein ehemaliger Schweinestall ist baufällig und daher unbenutzbar. Der Stall hat u.a. Löcher im Dach. Kann ich den Stall einfach weglassen, da er keine Nutzfläche bietet?
    2. Die Scheune ist direkt an das Wohnhaus gebaut, man kann durch eine Tür vom Wohnhaus in die Scheune gehen. Das zählt nicht als "zur Wohnung gehörenden Zubehörräumen innerhalb des Wohngebäudes", oder? Wo genau kann denn hier die Grenze gezogen werden, was als "innerhalb des Wohngebäudes" zählt?
    Gibt es noch andere Dinge bei ehemaligen Hofstellen in Niedersachsen zu beachten? Wir scheinen ja nicht gerade von der Reform zu profitieren...

    Danke und viele Grüße!

    #2
    Wo genau kann denn hier die Grenze gezogen werden, was als "innerhalb des Wohngebäudes" zählt?
    Das hängt sicher davon ab, wie man den Gebäudebegriff definiert. Die Räume liegen aber sicher außerhalb der eigentlichen Wohnung,

    aber ob es sich um ein Nebengebäude handelt, ist fraglich.

    Wir scheinen ja nicht gerade von der Reform zu profitieren...
    Den Eindruck habe ich inzwischen auch.

    Baufällige Gebäude gelten als nicht benutzbar.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank!

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Baufällige Gebäude gelten als nicht benutzbar.
      Super, dann fällt die Fläche schon einmal weg.

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das hängt sicher davon ab, wie man den Gebäudebegriff definiert. Die Räume liegen aber sicher außerhalb der eigentlichen Wohnung, aber ob es sich um ein Nebengebäude handelt, ist fraglich.
      In NI geht es ja leider um "zur Wohnung gehörenden Zubehörräumen innerhalb des Wohngebäudes". Wo könnte ich denn weitere Informationen dazu finden?

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        #4
        In NI geht es ja leider um "zur Wohnung gehörenden Zubehörräumen innerhalb des Wohngebäudes". Wo könnte ich denn weitere Informationen dazu finden?
        Auch in Niedersachsen ist von Wohnfläche und nicht von Wohngebäude die Rede. Die Wohnflächenverordnung unterscheidet

        zwischen den Räumen innerhalb und außerhalb einer Wohnung. https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html

        Der Begriff Wohngebäude kommt in der Wohnflächenverordnung nicht vor und auch nicht im Grundsteuergesetz des Landes.

        https://www.nds-voris.de/jportal/;js...jlr-GrStGNDpP3
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Wohnfläche ist die Scheune auf keinen Fall. Die Frage ist, ob die Räume darin als Nutzfläche angegeben werden müssen oder als Zubehörräume innerhalb des Wohngebäudes gelten (und damit nicht angegeben werden müssen).

          Kommentar


            #6
            Abstellräume außerhalb der Wohnung und Kellerersatzräume fallen nicht unter den Tisch, wenn sie in einem Nebengebäude liegen,

            da gibt es dann nur die 30 m² Freigrenze. Das ist ja das Problem bei den Regelungen in Bayern wie in Niedersachsen. Darum habe

            ich ja oben geschrieben:

            Das hängt sicher davon ab, wie man den Gebäudebegriff definiert. ...
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Ja, da hast du Recht. Genau dabei benötige ich also Hilfe: Wo finde ich weitere Informationen zum Gebäudebegriff? Wann zählt ein angebautes Gebäude als Nebengebäude, wann ist es das selbe Gebäude?

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                #8
                Das ist alles nicht so einfach: http://www.bau-rat.de/index.php/haup...nutzungen.html

                In meinem eigenen "Scheunenfall" ist die ehemalige Scheune freistehend, da gibt es keine bauliche Verbindung zum Wohnhaus,

                nur eine räumliche Nähe.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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