Hallo,
ich versuche mich gerade an der Grundsteuererklärung für eine ehemalige Hofstelle (Landwirtschaft schon vom Vorbesitzer aufgegeben) in Niedersachsen und habe zwei Fragen:
Danke und viele Grüße!
ich versuche mich gerade an der Grundsteuererklärung für eine ehemalige Hofstelle (Landwirtschaft schon vom Vorbesitzer aufgegeben) in Niedersachsen und habe zwei Fragen:
- Ein ehemaliger Schweinestall ist baufällig und daher unbenutzbar. Der Stall hat u.a. Löcher im Dach. Kann ich den Stall einfach weglassen, da er keine Nutzfläche bietet?
- Die Scheune ist direkt an das Wohnhaus gebaut, man kann durch eine Tür vom Wohnhaus in die Scheune gehen. Das zählt nicht als "zur Wohnung gehörenden Zubehörräumen innerhalb des Wohngebäudes", oder? Wo genau kann denn hier die Grenze gezogen werden, was als "innerhalb des Wohngebäudes" zählt?
Danke und viele Grüße!
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