Frage1 Die Fläche von meiner Terrasse und von meinem Balkon muß ich doch zu einem viertel als Wöhnfläche angeben. Meine Frage wäre muß ich diese Flächen bei den Angaben zu Gebäude und Gebäudenteile beim Eintrag zum Einfamilienhaus zu der Wohnfläche vom Einfamilienhaus dazu zählen, oder muß ich die Wohnfläche bei den Angaben zu Gebäude und Gebäudenteilen dieTerrasse und den Balkon einzeln aufführen (eintragen) sowie bei der Garage?
Frage2 Ich muß doch die Fläche von der Terrasse und dem Balkon (geteilt durch 4)angeben?
Frage3 Wohnfläche oder Nutzfläche angeben?
Frage2 Ich muß doch die Fläche von der Terrasse und dem Balkon (geteilt durch 4)angeben?
Frage3 Wohnfläche oder Nutzfläche angeben?
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