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Grundsteuer BY-Balkon und Terrasse

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    Grundsteuer BY-Balkon und Terrasse

    Frage1 Die Fläche von meiner Terrasse und von meinem Balkon muß ich doch zu einem viertel als Wöhnfläche angeben. Meine Frage wäre muß ich diese Flächen bei den Angaben zu Gebäude und Gebäudenteile beim Eintrag zum Einfamilienhaus zu der Wohnfläche vom Einfamilienhaus dazu zählen, oder muß ich die Wohnfläche bei den Angaben zu Gebäude und Gebäudenteilen dieTerrasse und den Balkon einzeln aufführen (eintragen) sowie bei der Garage?
    Frage2 Ich muß doch die Fläche von der Terrasse und dem Balkon (geteilt durch 4)angeben?
    Frage3 Wohnfläche oder Nutzfläche angeben?

    #2
    ... oder muß ich die Wohnfläche bei den Angaben zu Gebäude und Gebäudenteilen dieTerrasse und den Balkon einzeln aufführen (eintragen) sowie bei der Garage
    Nein, das Viertel wird bei der Wohnfläche einfach dazu addiert. Es gilt als Wohnfläche. Nach der bis Ende 2003 gültigen II. Berechnungsverordnung

    mussten diese Flächen nicht unbedingt berücksichtigt werden. https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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