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Grundsteuer - Frage zum Status "aktiver Landwirt" und zu Bodenrichtwertszonen

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    Grundsteuer - Frage zum Status "aktiver Landwirt" und zu Bodenrichtwertszonen

    Hallo Zusammen,

    ich habe 2 Fragen zur Grundsteuererklärung nach dem Bundesmodell:

    1. Frage:
    als "aktiver Landwirt" hat man ja die Möglichkeit Teile des Wohngrundstücks (Scheune, Stall, etc.) als Hofstelle anzugeben. Meine Frage ist, wer ist aktiver Landwirt? Reicht eine Mitgliedschaft in einer Agrargenossenschaft oder einer Forstbetriebsgemeinschaft aus?

    2. Frage:
    Für mein Grundstück wird nur der Bodenrichtwert "Gemischte Baufläche" angegeben, die Bodenrichtwertzone entpricht aber nicht Flurstücksgrenzen sondern geht frei entlang an Gebäudgrenzen. Sprich das halbes Grundstück Garten) liegt eigentlich ausserhalb dieser Zone, für die wird jedoch nur Ackerland, Grünland oder Forstflächen zur Auswahl angeboten. Als was muss ich meinen Garten jetzt angeben?

    Gruß und Danke für eure Hinweise
    terano

    #2
    1. Frage:
    Die Antwort ergibt sich aus der Definition der Hofstelle in § 234 Abs. 6 BewG.

    6) Zur Hofstelle gehören alle Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, wenn von dort land- und forstwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden.

    Sprich das halbes Grundstück Garten) liegt eigentlich ausserhalb dieser Zone
    Das werden wir aus der Ferne nicht beantworten können. Diese Bodenrichtwertzonen sind scheinbar oft recht willkürlich abgegrenzt.

    Bei mir würde ein Hausgarten üblicher Größe zum Wohnteil rechnen und auch mit dessen Bodenrichtwert anzusetzen sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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