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Grundsteuer für brachliegendes Feld im Naturschutzgebiet

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    Grundsteuer für brachliegendes Feld im Naturschutzgebiet

    Hallo zusammen,

    wir haben eine Aufforderung zur Grundsteuererklärung für einen kleinen, brachliegenden Feldstreifen in Rheinland-Pfalz erhalten. Da das Gelände nicht genutzt wird, mussten wir (nach entsprechendem Antrag) die letzten Jahre auch keine Grundsteuer bezahlen. In Elster können wir das allerdings nicht als Grund für die Steuerbefreiung angeben (§4 Nr. 1-4 des Grundsteuergesetz treffen nicht zu, sondern es müsste sich um §32 Nummer 1 handeln). Gibt es dennoch eine Möglichkeit, die Befreiung anzugeben?

    Vielen Dank schonmal!

    #2
    § 32 GrStG ist eine Erlassvorschrift. Den Erlass kann man nicht bei der Bewertung geltend machen, für den Erlass ist ja die Gemeinde zuständig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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