Hallo zusammen,
wir haben eine Aufforderung zur Grundsteuererklärung für einen kleinen, brachliegenden Feldstreifen in Rheinland-Pfalz erhalten. Da das Gelände nicht genutzt wird, mussten wir (nach entsprechendem Antrag) die letzten Jahre auch keine Grundsteuer bezahlen. In Elster können wir das allerdings nicht als Grund für die Steuerbefreiung angeben (§4 Nr. 1-4 des Grundsteuergesetz treffen nicht zu, sondern es müsste sich um §32 Nummer 1 handeln). Gibt es dennoch eine Möglichkeit, die Befreiung anzugeben?
Vielen Dank schonmal!
wir haben eine Aufforderung zur Grundsteuererklärung für einen kleinen, brachliegenden Feldstreifen in Rheinland-Pfalz erhalten. Da das Gelände nicht genutzt wird, mussten wir (nach entsprechendem Antrag) die letzten Jahre auch keine Grundsteuer bezahlen. In Elster können wir das allerdings nicht als Grund für die Steuerbefreiung angeben (§4 Nr. 1-4 des Grundsteuergesetz treffen nicht zu, sondern es müsste sich um §32 Nummer 1 handeln). Gibt es dennoch eine Möglichkeit, die Befreiung anzugeben?
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