Meine Eltern verfügen über ein Grundstück mit einem Einfamilienhaus und einer Scheune (ca. 390 qm) in die eine Wohnung mit 94 qm eingebaut wurde, die aber ansonsten nicht mehr benutzt wird. Die Frau vom Finanzamt wollte mir für die Scheune ein separates Aktenzeichen schicken, ich sollte das Grundstück nach Belieben (???) aufteilen. Das Einfamilienhaus ist also klar. Aber die "Art des Grundstücks" bei der Scheune ist mir nicht klar. Im Datenblatt steht übrigens Baureifes Land / Gemischte Baufläche. Kann mir jemand einen Rat geben? (Grundsteuer Rheinland-Pfalz).
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Keine Ankündigung bisher.
Scheune mit Wohnung - Art des Grundstücks RLP
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Gast
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... die aber ansonsten nicht mehr benutzt wird.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Gast
Sie wird nicht betrieblich / landwirtschaftlich oder sonst wie benutzt.Ein kleiner Teil wird zur Aufbewahrung von Brennholz, Werkzeug etc. genutzt. Sie ist auch nicht verpachtet.
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Dann wirst du die Scheune als Einfamilienhaus erklären dürfen. Siehe § 249 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
Es werden ja weniger als 50 Prozent der Wohn- und Nutzfläche zu anderen als Wohnzwecken mitbenutzt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Gast
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